Mindestlohn und Tarifverträge

Der Mindestlohn sowie entsprechende Tarifverträge für Zeitarbeitsfirmen haben das Ausleihen von Arbeitnehmern für Unternehmen kostspieliger gemacht. Sie weichen auf Zeitarbeitsfirmen aus, die nicht tariflichen gebunden sind und schließen mit diesen einen Werkvertrag ab. Aufgrund dieser Werkverträge entsenden sie ihre Mitarbeiter an andere Unternehmen. Der Abschluss von Werkverträgen, welche Mitarbeiter ausleihen, ist nach dem deutschen Recht nicht gestattet, denn sie beschneiden die Rechte der Mitarbeiter. Im rechtlichen Sinne ist dies sogar als Sozialabgabenbetrug zu werten, so die SPD.

AÜG

Seriöse Zeitarbeitsfirmen arbeiten nach einem Tarifvertrag, den Regeln es Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bezahlen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Geschlossen wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und der Zeitarbeitsfirma. Diese wiederum übernimmt keine Garantie für die Leistungen des Arbeitnehmers beim Kunden. Der entleihende Betrieb ist der Vertragspartner des Mitarbeiters mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers.

Leiharbeit

Auch wenn viele Mitarbeiter des ausleihenden Unternehmens der Meinung sind, durch Leiharbeit werden Arbeitsplätze abgebaut, ist dies in der Regel nicht der Fall. Für Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma bedeutet die Arbeit als Leihkraft oft einen Wiedereinstieg in den Beruf nach meist langer Arbeitslosigkeit. Zeitarbeitsfirmen sind auch für die Menschen ideal, die weder über eine Berufsausbildung noch über entsprechende Qualifikationen verfügen. Diese Menschen haben in der Regel keine Chance, über die Arbeitsagentur oder aufgrund ihrer Bewerbungen einen Arbeitsplatz zu bekommen. Bei der Zeitarbeitsfirma haben sie ein geregeltes Einkommen. Auf der anderen Seite können sie bei dem ausleihenden Unternehmen zeigen, was sie können und zu was sie fähig sind.

Qualifikation

Bis vor etwa 30 Jahren war des üblich, dass ausleihende Unternehmen die Leiharbeiter übernahmen, die sich im Betrieb qualifiziert hatten. Damit bekamen die Menschen einen Arbeitsplatz aufgrund ihrer beruflichen Leistungen, die aufgrund verschiedener Umstände, wie alleinerziehende Mutter keine Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Heute ist dies leider nicht mehr üblich und nur noch wenigen Leiharbeitern bietet sich die Chance auf eine Festanstellung im ausleihenden Betrieb.

Gewerkschaften

Probleme mit der Zeitarbeit haben viele, meist die großen Gewerkschaften. Das liegt hauptsächlich daran, dass nur wenige Zeitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind. Aufgrund der schlechten Bezahlung, welche Zeitarbeiter erhalten, ist es den wenigsten möglich, die Beiträge für die Gewerkschaft aufzubringen. Tragisch ist es, wenn ein Zeitarbeiter an einen Betrieb ausgeliehen wird, dessen Tarifvertrag den Mitarbeitern des Stammbetriebs das doppelte Entgelt gewährt. Solch zweigeteiltes Lohnniveau ist oft die Ursache für Unzufrieden. Der Zeitarbeiter verrichtet dieselbe Arbeit und erhält viel weniger Geld als sein Kollege, der im Stammbetrieb fest angestellt ist. Ein weiterer Minuspunkt, dass es bei den wenigsten Zeitarbeitsfirmen üblich ist, Urlaubs- oder Weihnachtsgelt zu bezahlen.