Entsendegesetz 

Arbeitnehmer-EntsendegesetzGesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen vom 26. 2. 1996 ursprünglich befristeter sozialer Schutz der zeitweise in Deutschland (vorrangig im Baugewerbe) tätigen ausländischen Arbeitnehmer; seit 1. 1. 1999 dauerhafte Verpflichtung ausländischer Arbeitgeber zur Zahlung von Mindestlöhnen und Einhaltung sonstiger Tarifbestimmungen (Urlaub, Krankheit) und Arbeitsbedingungen bei Beschäftigung ihrer Arbeitnehmer in Deutschland. Bei Verstoß gegen geltende Bestimmungen können Bußgelder bis zu 100 000 DM verhängt werden. Die Tarifbestimmungen können per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als verbindlich für alle Beschäftigten erklärt werden.

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