Europäische Integration 

Mit dem Ziel der dauerhaften Friedenssicherung in Europa haben in den fünfziger Jahren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande drei Europäische Gemeinschaften geschaffen: * 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), * 1957 die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EG, früher EWG) und * 1965 erhielten diese gemeinsame Organe. Die EG und die EAG sind heute Bestandteile der 1992 mit dem Vertrag von Maastricht vereinbarten Europäischen Union (EU), die neben einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und einer Zusammenarbeit auf den Felder der Rechts- und Innenpolitik vor allem die weitere wirtschaftliche Integration der Mitgliedsländer zum Ziel hat. Der Vertrag über die EGKs war zeitlich befristet und ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen. Der wirtschaftlichen Integration und damit der EG kam bislang die größte Bedeutung zu. Zunächst wurden bis 1968 stufenweise die Binnenzölle in der Gemeinschaft abgeschafft. Ein weiterer wichtiger Integrationsschritt war die Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31.12.1992. Damit wurde der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital weitgehend verwirklicht. Teil des Vertrages über die Europäische Union (Maastrichter Vertrag) war 1992 aber auch die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Ein Meilenstein im Integrationsprozess war der Übergang zur gemeinsamen Währung in der Euro-Zone mit der Einführung des Euro-Bargeldes Anfang des Jahres 2002. Neben dieser Integrationsvertiefung ist die Europäische Union auch räumlich ausgedehnt worden. 1973 kamen Dänemark, Großbritannien und Irland dazu, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien, 1995 Finnland, Österreich und Schweden. Am 1. Mai 2004 sind der EU zehn mittel- und osteuropäische Länder beigetreten, darunter Polen, Tschechien und Ungarn. Weitere Länder, wie z.B. die Türkei, haben sich um eine Aufnahme in die EU beworben. Mit den Verträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2000) hat die Europäische Union in Vorbereitung auf künftige Erweiterungen unter anderem institutionelle Änderungen beschlossen.

Schreibe einen Kommentar