Manipulierte Arbeitszeit
Wer zu viel Arbeitszeit abrechnet, muss mit fristloser Kündigung rechnen.
Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist nach Aufassung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az 14 Sa 385/06) gegeben, wenn ein Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben einträgt und unberechtigt Überstunden geltend macht.