Fristlose Kündigung bei Internetnutzung?

Private Internetnutzung als Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Obgleich das Internet bereits zu Ende der 90iger Jahre an erheblicher Bedeutung für die Arbeitswelt gewonnen hatte, gab es lange Zeit keine dezidierte obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit eine übermäßige private Internetnutzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

Neue Rechtsprechung zur (betriebsbedingten) Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung zeichnet sich dadurch aus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis (ordentlich) kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet.

Der Arbeitnehmer kann sodann frei wählen, ob er das Änderungsangebot

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch Arbeitgeber

Arbeitnehmer müssen bei Geltendmachung einer zu kurzen Kündigungsfrist nicht die Klagefrist des § 4 KSchG einhalten.

Nach § 4 KSchG müssen Arbeitnehmer, die geltend machen wollen, dass eine Kündigung unwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben.

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig, es sei denn, in einem Tarifvertrag wurden andere Gegebenheiten hierzu vereinbart.

Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen.

 Beweispflicht der Krankmeldung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

Behauptet ein Mitarbeiter, er habe die Erkrankung unverzüglich gemeldet, so muss der Arbeitgeber beweisen, dass dies nicht der Fall war

(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.08.2006, Az. 2 Sa 76/06). (Perspektive Mittelstand)

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine für alle Unternehmer beachtenswerte Entscheidung in Zusammenhang mit der Krankmeldung eines Arbeitnehmers getroffen.

Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, ist die fristlose Kündigung unberechtigt.

 Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und Bruttovergütung

(Perspektive Mittelstand)

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer jüngeren Entscheidung klar gestellt, dass die Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer nicht gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten verstößt (BAG, Urteil vom 01.02.2006 – 5 AZR 628/04).

Die Richter vertreten die Rechtsauffassung, dass § 40a Abs. 2 und 5 EStG in der Fassung des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621) in Verb. mit § 40 Abs.

Außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters wegen diskriminierender Äußerungen

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 05. September 2006 nach mehrstündiger Beweisaufnahme die Klage eines 47 Jahre alten Arbeitnehmers abgewiesen und die ihm gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung für wirksam angesehen.

Der Kläger hatte einen deutschen Kollegen aufgrund seiner polnischen Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich mit diskriminierenden, beleidigenden und volksverhetzenden Äußerungen herabgewürdigt.

Neue Risiken beim Vergleichsschluss

Eine Vielzahl von Verfahren vor den Arbeitsgerichten endet nicht durch ein streitiges Urteil, sondern durch einen Prozessvergleich.

Ein solcher Vergleich kann nicht nur in der Güteverhandlung erfolgen, sondern in jeder Instanz.

Anders als bei einem privatschriftlichen Vergleich kann aus einem Gerichtsvergleich unmittelbar vollstreckt werden.

Krankenversicherungsbeitrag für Saisonkraft ist Arbeitslohn

Die vom Arbeitgeber getragenen Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte sind als Arbeitslohn anzusehen, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen werden kann.

Der klagende Arbeitgeber beschäftigte aufgrund eines formularmäßig ausgestalteten Arbeitsvertrages im Sinne der Anwerbestoppausnahmeverordnung polnische Saisonarbeitskräfte.