Fristlose Kündigung bei Internetnutzung?
Private Internetnutzung als Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Obgleich das Internet bereits zu Ende der 90iger Jahre an erheblicher Bedeutung für die Arbeitswelt gewonnen hatte, gab es lange Zeit keine dezidierte obergerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit eine übermäßige private Internetnutzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.