Beschränkte Arbeitnehmerhaftung ist zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht
Das Bundesarbeitsgericht hatte vor kurzem wieder einmal die Gelegenheit sich einer Thematik zu widmen, die man getrost als arbeitsrechtlichen Dauerbrenner bezeichnen kann: Die beschränkte Arbeitnehmerhaftung.
In dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 05.02.2004 – Az.: 8 AZR 91/03) zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen, der ihm auch zur privaten Nutzung überlassen war, im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit einen Blechschaden verursacht.