BAG zur Zulässigkeit von Vertragsstrafen bei Nichtantritt der Arbeitsstelle
Vertragsstrafenabreden wurden bislang, nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB), grundsätzlich für zulässig erachtet (BAG, Urteil v. 23.5.1984, 4 AZR 129/82), soweit nachfolgend skizzierte Voraussetzungen erfüllt waren.
Vertragstrafen müssen in besonderem Maß den allgemeinen Grundsätzen der Bestimmtheit und Klarheit entsprechen (LAG Berlin, Urteil v. 22.5.1997, 1 Sa 4/97).