Wettbewerb

In allen entwickelten Gesellschaften gibt es Wettbewerb als Mittel zur Auslese, zur Leistungssteigerung sowie zur optimalen Lösung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Aufgaben. In einer Marktwirtschaft ist wirtschaftlicher Wettbewerb zentrales Lenkungs- und Ordnungselement.

Wettbewerbspolitik

Die Wettbewerbspolitik ist ein Teilgebiet der staatlichen Ordnungs- und Wirtschaftspolitik. Sie umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung des freien Wettbewerbs dienen sollen. In Deutschland gibt es zu diesem Zweck das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zu den wichtigsten Bestimmungen des GWB zählen: * Das Kartellverbot: Kartelle, zum Beispiel Preis- und Mengenabsprachen zwischen den Unternehmen, sind grundsätzlich verboten. Das Gesetz lässt jedoch Ausnahmen zu.

Urabstimmung

Die Urabstimmung ist eine geheime Abstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern darüber, ob es zu einem Streik kommt oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Urabstimmung trifft ein in der Satzung jeder Gewerkschaft vorgesehenes Gremium, z.B. der Bundes- oder Landesvorstand. Eine Urabstimmung bzw. ein Streik kann erst nach Ablauf der Friedenspflicht und gescheiterten Tarifverhandlungen beschlossen und durchgeführt werden. Ein Schlichtungsverfahren ist hingegen keine Voraussetzung.

Verbrauchsteuer

Verbrauchsteuern werden auf bestimmte Waren erhoben, die im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne Büsingen und die Insel Helgoland) ver- bzw. gebraucht werden. Verbrauchsteuern sind – wie z.B. auch die Mehrwertsteuer – indirekte Steuern, die den Konsum und damit die Einkommensverwendung belasten. Mit einem Anteil von zwölf Prozent am gesamten Steueraufkommen zählen die Verbrauchsteuern zu den wichtigsten Einnahmequellen der öffentlichen Hand.

Vermögensteuer

Die nachstehende Darstellung der Vermögensteuer bezieht sich auf die bis 1996 gängige Erhebungspraxis, anschließend wurde die Vermögensteuer abgeschafft. Im Zusammenhang mit einer Reform der Sozialsysteme wird die neuerliche Einführung einer Vermögensteuer wiederholt diskutiert. Die Vermögensteuer ist im Vermögensteuergesetz geregelt. Bemessungsgrundlage für ihre Erhebung ist das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen) nach Abzug aller persönlichen Freibeträge.

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Im Jahr 2005 liegt die Grenze bei 46.800 Euro pro Jahr oder 3.900 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, kann freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich alternativ privat absichern. Eine Versicherungspflicht besteht ähnlich wie bei den meisten selbständig ausgeübten Berufen nicht, d. h.

Volkseinkommen

Ob private Haushalte, Unternehmen oder, wenn auch nur in geringem Umfang, der Staat: Sie alle erzielen aus ihrer Erwerbstätigkeit und aus ihren Vermögensanlagen verschiedene Einkommen. Dazu gehören vor allem Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Zinsen, Dividenden und Unternehmensgewinne. Der Staat verdient dagegen hauptsächlich an einer anderen Quelle: den Steuern. Das Volkseinkommen ist die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die in einem bestimmten Zeitraum (gewöhnlich ein Jahr) den Bewohnern eines Landes (Inländerprinzip) zugeflossen sind.

Volkswirtschaft

Unter Volkswirtschaft versteht man die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Handlungen und Akteure (Einzelpersonen, Unternehmen, Organisation, Staat) eines Landes oder Wirtschaftsraumes; Abgrenzungskriterium ist üblicherweise eine einheitliche Währung. Bei den Ländern der Euro-Zone in ihrer Gesamtheit spricht man von einem Wirtschaftsraum, der sich aus den Volkswirtschaften der einzelnen Mitgliedsländer zusammensetzt. Statistisch werden sowohl die einzelnen Volkswirtschaften als auch der gesamte Euro-Wirtschaftsraum erfasst.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung erfasst die Leistung einer Volkswirtschaft innerhalb einer Rechnungsperiode (meist ein Kalenderjahr) unter Berücksichtigung von Steuern, Subventionen, Abschreibungen, Abgaben u.a. und stellt sie rückwirkend dar. Im Fokus der VGR-Darstellung stehen die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des Bruttonationaleinkommens (BNE). Das BIP gilt als Maß für die Produktion, das BNE als Orientierung für das Einkommen einer Volkswirtschaft.

Vollbeschäftigung

Vollbeschäftigung gilt in fast allen Industrieländern als eines der vier Ziele des sogenannten Magischen Vierecks der Konjunkturpolitik. Das zeigt ihren Rang neben den anderen drei Zielen Preisniveaustabilität, Zahlungsbilanzgleichgewicht und angemessenes Wachstum. Das Attribut magisch deutet an, dass sich diese vier gesamtwirtschaftlichen Ziele meist nicht gleichzeitig erfüllen lassen.