Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen – AGB-Kontrolle

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 01.03.2006, 5 AZR 363/05

 

Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen – AGB-Kontrolle Leitsätze

Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Zulage unter dem Vorbehalt der Anrechnung gewährt, ohne dass die Anrechnungsgründe näher bestimmt sind, führt dies nicht zur Unwirksamkeit nach § 308 Nr. 4 BGB.
Eine solche Klausel verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
 

Tenor

  1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2005 – 14 Sa 1511/04 – wird zurückgewiesen.
  2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

 Tatbestand

1 Die Parteien streiten über Arbeitsentgelt.
 
2 Der Kläger ist seit 1961 bei der Beklagten als Glasapparatebläser tätig.
   Die Beklagte beschäftigt rund 800 Arbeitnehmer.
   Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge der Chemischen Industrie Anwendung. 
   Von April 1992 bis März 2002 war der Kläger Vorsitzender des bei der Beklagten gebildete

 

Schreibe einen Kommentar