EuGH zur Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit
Ein Tarifvertrag allein ist keine Grundlage für dauerhafte Überschreitungen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Rahmen der von der EU-Arbeitszeitrichtlinie zugelassenen „opt-out- Klauseln.
Mit seiner Entscheidung im so genannten Pfeiffer-Verfahren (Rechtssache C-397/01) hat der Europäische Gerichtshof die Voraussetzungen für dauerhafte Überschreitungen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden/Woche definiert.