Zeitarbeit und Festanstellung: ein Vergleich

Zeitarbeit JobsZeitarbeit bedeutet, dass an einem Arbeitsverhältnis drei Parteien beteiligt sind. Die Stellung des Arbeitgebers wird von einer Zeitarbeitsfirma übernommen. Diese verleiht ihre Arbeitskräfte an andere Unternehmen, um dort Auftragsspitzen oder Personalengpässe zu kompensieren.

Wird ein Zeitarbeitnehmer krank, übernimmt die Zeitarbeitsfirma für die folgenden sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Anschluss kann der Zeitarbeitnehmer bei seiner Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld durchsetzen.

Zeitarbeit: Was bedeutet dies für einen Arbeitnehmer?

Im Rahmen eines Zeitarbeitsverhältnisses wird ein Zeitarbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgeliehen. Kennzeichnend ist, dass die Höchstdauer von derzeit 18 aufeinanderfolgenden Monaten nicht überschritten werden darf. Ist dies der Fall, muss dem Zeitarbeitnehmer eine Festanstellung angeboten werden.

Zu dem Unternehmen, für das der Zeitarbeitnehmer tätig wird, hat er keine rechtliche Bindung. Für ihn ist nur der Arbeitsvertrag wichtig, den er mit der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen hat. Allerdings setzt die Zeitarbeit auch voraus, dass ein „Mitarbeiter auf Zeit“ sich in die Organisation des einsetzenden Unternehmens einfügt und den Weisungen des Vorgesetzten folgt.

Die rechtliche Grundlage für die Zeitarbeit bildet des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Regelungen betreffen unter anderem die Lohnuntergrenze und den Grundsatz der Gleichstellung.

Zeitarbeit und Festanstellung: Zwei Arbeitsmodelle mit unterschiedlichen Arbeitsbedingungen

Die Zeitarbeit ist ein Arbeitsmodell, von dem sowohl die Unternehmen als auch die Zeitarbeitnehmer profitieren können. Ein Vorteil für den Zeitarbeitnehmer besteht darin, seine Fähigkeiten in unterschiedlichen Branchen einzusetzen und neue Arbeitsbereiche kennenzulernen. Man sammelt viele Erfahrungen und baut seine Fertigkeiten aus, um sich für andere Arbeitgeber interessant zu machen.

Im Hinblick zu den Arbeitsbedingungen ergeben sich zu einem Festanstellungsverhältnis einige markante Unterschiede. Diese beziehen sich in erster Linie den Status als Arbeitnehmer und das unterschiedliche Gehalt, das ein Zeitarbeitnehmer und ein Festangestellter bezieht. Ein Zeitarbeitnehmer verdient weniger als sein Kollege aus der Stammbelegschaft. Überdies kann ein befristeter Arbeitnehmer nicht voll in das Unternehmen integriert werden, weil er nur für eine bestimmte Dauer beschäftigt wird.

Eine gesetzliche Regelung, die die Arbeitsbedingungen eines Zeitarbeitnehmers mit denen eines Festangestellten vergleichbar machen soll, ist der Gleichstellungsgrundsatz. Dieser ist im § 8 AÜG geregelt. Nach der Vorschrift soll ein Zeitarbeitnehmer das gleiche Gehalt beziehen wie ein Kollege der Stammbelegschaft, der auf derselben Position tätig ist. Zudem wurde im § 3a AÜG eine Untergrenze für die Zahlung des Lohns verankert. Diese hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 von 10,88 Euro auf 12,43 Euro angehoben.

Die gesundheitlichen Auswirkungen der Zeitarbeit

Mit dem Gleichstellungsgrundsatz wird nicht verhindert, dass Zeitarbeitnehmer häufiger krank werden als ihre fest angestellten Kollegen. Dies lässt sich damit erklären, dass Zeitarbeitnehmer in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis tätig sind. Dort sind sie einem höheren Druck ausgesetzt, weil sie mit der befristeten Anstellung keine zukunftsfähige Perspektive für ihr berufliches Leben haben.

Als gesundheitliche Auswirkungen der Zeitarbeit werden insbesondere Depressionen und Burn-outs festgestellt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Erkrankungen, die eine langwierige psychische Belastung auslösen. Selten ist es der Fall, dass der Zeitarbeitnehmer nach der 6-Wochen-Frist wieder gesund ist. Eine Depression kann sich über mehrere Monate erstrecken. Wird bei einem Zeitarbeitnehmer ein Burn-out festgestellt, fällt er noch länger aus. Für die Zeit, in der er keinen Lohn bezieht, finanziert er sich aus dem Bezug des Krankengeldes.

Welche Unterstützung leistet eine Zeitarbeitsfirma?

Eine Zeitarbeitsfirma steht ihren Mitarbeitern mit den passenden Unterstützungssystemen zur Seite. Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur darauf, dass ein Zeitarbeitnehmer pünktlich über sein monatliches Gehalt verfügen kann. Die Zeitarbeitsfirma führt für ihren Mitarbeiter den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ab und fühlt sich auch für die Bezahlung des Urlaubs zuständig.

Im Krankheitsfall übernimmt die Zeitarbeitsfirma für die ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Anschließend geht die Verpflichtung auf die zuständige Krankenkasse über. Hier kann ein Zeitarbeitnehmer den Antrag auf Zahlung des Krankengeldes stellen. Mit dem Krankengeld kompensiert der Zeitarbeitnehmer für die Zeit der Nichtbeschäftigung den Verlust seines Einkommens.

Die Krankenkasse zahlt die finanzielle Unterstützung, wenn der Arbeitnehmer die Dauer des Krankenstandes durch regelmäßige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nachweist. Im Höchstfall profitiert ein Zeitarbeitnehmer bis zu 18 Monaten von dem Bezug des Krankengeldes. Ist die Zeit vorüber, besteht für ihn die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld I oder eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Ist er wieder arbeitsfähig, nimmt eine neue Anstellung an, die durch die Zeitarbeitsfirma vermittelt wurde.