Neue Regelung für gesetzlichen Mindestlohn tritt in Kraft

MindestlohnEin Vorhaben der Ampel-Regierung war die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll im Herbst 2022 bis auf zwölf Euro steigen. Seit Juli gibt es eine erste Steigerung auf 10,45 Euro. Dieser Artikel gibt einen Überblick über diesjährigen Anpassungen des Mindestlohns in Deutschland geht der Frage nach, wie der Mindestlohn in Zukunft gestaltet sein könnte.

 

Mindestlohn seit 1. Juli auf 10,45 Euro

Mit dem ersten Juli wurde in Deutschland der Mindestlohn nach oben angepasst. Das ist zwar nicht die erste Anhebung im Jahr 2022, jedoch spürbarer für die Erwerbstätigen. Denn bereits am ersten Januar wurde der minimale Lohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro erhöht. Etwa ein halbes Jahr später beträgt der Mindestlohn nun 10,45 Euro pro Stunde. Das ergibt ein etwa 6,5 Prozent höheres Einkommen. Dieser Betrag wurde von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Ampel-Regierung beschlossen. Die Erhöhung ist angesichts der Inflation auch notwendig. Schließlich steigen dadurch die Lebenserhaltungskosten, wodurch ein höheres Einkommen unerlässlich ist. Durch die regelmäßige Anpassung sollen Erwerbstätige stets an der Gesellschaft und der Wirtschaft partizipieren können.

 

Mindestlohn steigt im Oktober auf 12 Euro

Nachdem der Mindestlohn 2020 bei lediglich 9,35 Euro lag, ist für dieses Jahr eine weitere Erhöhung im Herbst geplant. Der nächste Sprung führt am ersten Oktober von den aktuellen 10,45 Euro zu 12 Euro Mindestlohn. Das entspricht einer Anhebung von rund 22 Prozent. Die Grundlage dafür ist Mindestlohngesetz der Bundesregierung. Ziel der Bundesregierung ist es, auf diese Weise vor allem im Niedriglohnsektor Beschäftigte zu unterstützen. Insbesondere Beschäftigte in Ostdeutschland sowie Teilzeitbeschäftigte sollen von der Steigerung des gesetzlichen Lohns profitieren. Auch Minijobber in Gastronomie, Hotellerie und Agrarwirtschaft erhalten in der Regel eine äußerste niedrige Entlohnung und stehen daher ebenfalls im Fokus der neuen Mindestlohnregelung. Im Fall der Minijobber erhöht sich jedoch nicht der Monatsbetrag von 450 Euro. Stattdessen muss dafür drei Stunden im Monat weniger gearbeitet werden.

 

Weiterhin ausstehende Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns

Laut dem Gesetzesentwurf der Ampelregierung steigt der Mindestlohn in Deutschland zwar deutlich an. Doch damit sind für Geringverdiener längst nicht alle Probleme gelöst. Wer etwa ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Ausbildung absolviert, hat keinen Anspruch auf Mindestlohn. Wer schon lange arbeitslos gemeldet ist, muss erst mal sechs Monate warten, erst dann besteht Anspruch auf Mindestlohn. Hinzu kommt, dass Beschäftigte im Niedriglohnsektor auch nach der regelmäßigen Anhebung des Mindestlohns trotzdem oft in prekären Verhältnissen leben. Vor allem für Alleinerziehende Elternteile oder schwer Erkrankte reicht das gesetzliche Minimum häufig nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, geschweige denn, um ein finanzielles Polster zu schaffen. Daher bedarf es neben der stetigen Anpassung der Mindestlohngrenze weiterer Maßnahmen für Geringverdiener.

 

Wird es in der EU einen einheitlichen Mindestlohn geben?

Deutschland liegt im Vergleich mit den übrigen EU-Staaten unter den Top 10 bei der Höhe des Mindestlohns. Es gibt also andere EU-Länder, in denen Geringverdiener besser bezahlt werden. Aber es existieren auch weit geringe Mindestlohnregelungen innerhalb der EU. Außerdem muss der minimale Stundenlohn im Verhältnis zu den Lebensmittel- und Wohnkosten im jeweiligen Land betrachtet werden. Das macht ein einheitliches minimales Einkommen auf EU-Ebene schwierig. Daher hat man sich im Europaparlament kürzlich auf einen Kompromiss bezüglich des Mindestlohns geeinigt. Demnach sollen in allen EU-Staaten einheitlich Regelungen zur Überprüfung der Mindestlohnhöhe gelten. Eine Anpassung soll jedes EU-Land alle zwei Jahre durchführen.

 

Fazit

In Deutschland beträgt der Mindestlohn seit erstem Juli diesen Jahres 10,45 Euro. Ab Oktober steigt er auf 12 Euro. Ausnahmen gelten für Auszubildende und Langzeitarbeitslose. Obwohl viele Beschäftigte von dieser Neuerung profitieren werden, werden Geringverdiener weiterhin nah an der Armutsgrenze leben. In Zukunft soll der Mindestlohn in der gesamten EU nach einheitlichen Maßstäben angepasst und angehoben werden.