Nicht immer muss ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet werden. Gütlich einigen können Sie sich zum Beispiel auch mit einem Aufhebungsvertrag. Doch was genau ist das eigentlich und was muss dabei beachtet werden?
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ziel für den Arbeitgeber ist häufig, die gesetzlichen Kündigungsfristen und hohe Vertragsstrafen zu umgehen. Der Aufhebungsvertrag legt fest, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzuheben. Sie und Ihr Arbeitgeber müssen damit einverstanden sein, ohne Einwilligung geht es nicht.
Gründe für einen Aufhebungsvertrag
Es gibt viele Gründe, warum Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen bzw. ihm einen Aufhebungsvertrag anbieten wollen. Die häufigsten Gründe für einen solchen Vertrag sind betriebsbedingt, wenn das Unternehmen zum Beispiel zu wenig Gewinne erzielt und deshalb Mitarbeiter entlassen muss. Aus Arbeitnehmersicht kann ein solcher Vertrag zum Beispiel dann angestrebt werden, wenn ein lukrativeres Jobangebot in Aussicht steht.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft?
Wenn der Chef Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet, sitzt der Schock vielleicht erst mal groß. Aber wenn Sie mit dem Job oder den Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag schon länger unzufrieden waren, könnte das durchaus eine lohnende Art und Weise sein, aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden.
Aufhebungsverträge sind für Arbeitgeber von Vorteil, wenn sie zum Beispiel sehr lange Kündigungsfristen aushebeln wollen. Aber auch für Sie als Arbeitnehmer kann sich das lohnen, denn hohe Abfindungssummen für Ihr freiwilliges Ausscheiden aus dem Betrieb sind hier keine Seltenheit.
Was muss ein Aufhebungsvertrag beinhalten?
Der Aufhebungsvertrag muss in jedem Fall schriftlich formuliert und von Ihnen sowie dem Arbeitgeber unterschrieben sein. Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie ihn in Ruhe durchlesen und einige Tage Bedenkzeit verlangen.
Im Aufhebungsvertrag müssen folgende Dinge geregelt sein:
- Tag der Vertragsaufhebung (sofort oder später)
- Höhe der Abfindung
- Offene Ansprüche, wie etwa Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden und Resturlaubstage
- Angaben zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
- Unterschrift beider Parteien
Wichtig: Beachten Sie, dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrung zum Erhalt von Arbeitslosengeld I nach sich ziehen kann. Diese Zeit sollte in die Abfindungshöhe mit einberechnet werden. Wer sich hier unsicher über die Formulierungen des Vertrags ist, kann sich auch vor der Unterschrift von einem Anwalt aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht beraten lassen.
Höhe der Abfindung
Die Abfindung kann unterschiedlich hoch sein und hängt unter anderem auch von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Einen konkreten Anspruch darauf haben Sie zwar nicht, aber je dringender Ihr Arbeitgeber Sie loswerden will, desto mehr Abfindung können Sie meist auch verlangen.
Üblich ist ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, das Sie in dem Unternehmen tätig waren. Darunter sollte die Abfindungssumme nicht liegen, wenn der Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausgeht. Haben Sie jedoch selbst um einen Aufhebungsvertrag gebeten, fällt die Abfindungssumme häufig deutlich geringer aus.