Bürgerversicherung

Die Bürgerversicherung ist eine Form der Sozialversicherung, für die u.a. einige Mitglieder der Rürup-Kommission plädieren. Nach dem Motto Eine von allen für alle zahlen bei der Bürgerversicherung nicht nur abhängig Beschäftigte und deren Arbeitgeber, sondern die gesamte Bevölkerung Beiträge in die Sozialversicherung ein, d.h. im Gegensatz zur aktuellen Regelung auch Selbstständige und Beamte. Als Bemessungsgrundlage für den Beitrag sollen grundsätzlich alle sieben Einkunftsarten des Steuerrechts, also auch Unternehmensgewinne oder Kapitalerträge herangezogen werden. In den konkreten Vorschlägen zur Umsetzung tauchen aber zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht auf – in der Steuererklärung werden hier oftmals negative Einkünfte ausgewiesen, die die Beitragsbemessungsgrundlage oftmals absenken würden. Außerdem soll eine Beitragsbemessungsgrenze beibehalten werden, die wiederum höhere Einkommen schont. Um Kleinsparer zu schützen, wird an einen Freibetrag bei den Kapitaleinkünften gedacht – was wiederum der Grundidee von Beiträgen nach individueller Leistungsfähigkeit widerspricht. Befürworter der Bürgerversicherung versprechen sich nicht nur aufgrund der höheren Zahl von Beitragszahlern eine Senkung der Lohnnebenkosten. Als wichtigstes Gegenargument führen Experten an, dass mehr Beitragszahler auch mehr Anspruchsberechtigte bedeuten und dass mit der Bürgerversicherung die strukturellen Probleme in der Krankenversicherung nicht gelöst werden. Zudem bleibt die Belastung der Arbeitskosten durch Sozialabgaben erhalten. Der Sachverständigenrat rechnet deshalb in seinem Jahresgutachten 2003/2004 für die Einführung einer Bürgerversicherung mit einem Beschäftigungsrückgang um 3 Prozent.

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