CGZP wiederruft innerhalb der Erklärungsfrist den neuen Entgelttarifvertrag mit dem AMP

Wie wir soeben erfahren, hat die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften CGZP gegen den aktuellen Abschluss des Entgelttarifvertrages mit dem AMP innerhalb der Erklärungsfrist Einspruch erhoben.

Die neuen Tarife treten also zum 01.07.2008 vorerst nicht in Kraft.

Der AMP teilt hierzu mit, dass die Verhandlungen bereits wieder aufgenommen wurden.
Wie wir aus gut informierter Quelle erfahren haben, sind nicht die ausgehandelten Löhne und die Laufzeit von 24 Monaten der Grund für die Nachverhandlungen. Diese werden im neuen Entgelttarifvertrag voraussichtlich so, wie sie beschlossen wurden, Gültigkeit behalten.
Offensichtlich geht es der Christlichen Gewerkschaft um die Absenkungsklausel aus dem Entgeltrahmentarifvertrag, die man stärker zugunsten der Arbeitnehmer verändert haben möchte.

Auszug aus dem Entgeltrahmentarifvertrag:
4. Entgeltregelung für Probe-/Einarbeitungszeit
Innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate kann das Entgelt um 9,5% gesenkt werden.
Ausgenommen hiervon sind die Entgeltstufen E1 bis E4 der Entgelttarifverträge für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin, in denen eine Absenkung auf maximal 5,60 EURO (E1 und E2), auf 5,90 EURO (E3) und auf 6,30 EURO (E4) zulässig ist.

Endgültige Einigung noch vor dem 01.07.2008?
Am 26.06.2008 findet in Berlin die Jahrestagung des AMP statt. Aus diesem Grunde ist anzunehmen, dass es noch vor diesem Termin zu einer gütlichen Einigung zwischen den Tarifparteien kommen wird.

Es kann also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass zumindest die bereits angekündigte Tariferhöhung, so wie sie beschlossen wurde, zum 01.07.2008 in Kraft treten wird.

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