Corporate Governance System in Deutschland

Mit Corporate Governance System ist das Kontrollgerüst für Unternehmen gemeint, die nicht von ihren Eigentümern geführt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass das Unternehmen in ihrem Sinne geführt wird. Dies ist von besonderer Relevanz bei Aktiengesellschaften, da hier Aktionäre mit einer kleinen Beteiligung nur wenig Anreize haben, das Management zu kontrollieren. Im internationalen Vergleich gibt es beträchtliche Unterschiede. In den USA und Großbritannien wird die Kontrolle eher über den Kapitalmarkt vorgenommen, so etwa durch institutionelle Investoren wie Pensionsfonds, die ihre Anlagemittel in Aktiengesellschaften investieren und das Management von außen überwachen, oder durch die disziplinierende Drohung einer feindlichen Übernahme. Hier ist auch die >Shareholder-Value Orientierung von besonderer Bedeutung, die eine Steigerung des Unternehmenswertes und damit von Aktienkursen und Dividenden zum Ziel hat. In Kontinentaleuropa dagegen setzt man eher auf eine Kontrolle von innen. In Deutschland spielt dabei der Aufsichtsrat eine entscheidende Rolle, in dem Arbeitnehmervertreter und häufig Repräsentanten von verbundenen Banken und Großunternehmen (z.B. Kunden und Lieferanten) die Aufgabe haben, den Vorstand des jeweiligen Unternehmens zu kontrollieren. Vor allem über diese Konstruktion ist die Stakeholder-Orientierung im deutschen Corporate Governance System verankert, bei der die Interessen der Aufsichtsratsparteien besondere Berücksichtigung finden. Gegenüber dem angelsächsischen System sind die Interessen der Aktionäre dabei weniger prominent. In den neunziger Jahren hat sich jedoch eine Veränderung im deutschen Corporate Governance System ergeben. Verschiedene Entwicklungen waren dafür von besonderer Bedeutung: * Im Zuge einer stärkeren Internationalisierung deutscher Großunternehmen stieg der Finanzbedarf und mehr und mehr Unternehmen nahmen Gelder an internationalen Kapitalmärkten auf, z.B. an der Börse in New York. Im Zuge dieser Entwicklung haben ausländische Kapitalgeber und vor allem institutionelle Investoren bei der Unternehmensfinanzierung stark an Bedeutung gewonnen (Grafik). Damit musste man sich folglich stärker nach den angelsächsischen Gepflogenheiten richten und vor allem die Shareholder Value Orientierung stärken. * Der Gesetzgeber hat – auch in Reaktion auf namhafte Unternehmenskrisen (Balsam, Flowtex, Holzmann) das Corporate Governance System gestärkt. Dazu hat er die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats verschärft, dem in der Vergangenheit zuweilen eine zu laxe Kontrolle vorgeworfen wurde. Zudem wurden die Aktionärsrechte in vielfältiger Hinsicht gestärkt, etwa mit Blick auf eine bessere Veröffentlichung von Unternehmensinformationen und einer Haftungsverschärfung für Manager. Ferner wurde ein Corporate Governance Kodex aufgestellt, * Banken haben traditionell eine große Rolle im deutschen Corporate Governance System, weil sie häufig Kreditgeber und Anteilseigner zugleich sind. Zudem verwalten sie häufig die Stimmrechte der Kleinaktionäre und Bankenrepräsentanten sind in zahlreichen Aufsichtsräten prominent vertreten. Im Zuge eines stärkeren internationalen Wettbewerbs orientieren sich die großen deutschen Geschäftsbanken inzwischen mehr an Renditeaspekten als an dem traditionellen Motiv der Einflussnahme. Ihre Rolle im deutschen Corporate Governance System wird folglich kleiner.

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