Demographiefaktor

Mit Hilfe eines demografischen Faktors, auch Demographie- oder Nachhaltigkeitsfaktor genannt, sollen die u.a. durch die höhere Lebenserwartung gestiegenen Rentenlaufzeiten mittels einer Absenkung des Rentenniveaus ausgeglichen werden. Ziel ist es, die höheren Kosten im Rentensytem nicht nur auf die derzeitigen Beitragszahler, sondern auch auf die Bezieher von Renten zu verteilen. Ein Demografische Faktor war unter der CDU-Regierung Kohl von dem damaligen Arbeitsminister Blüm als Teil seiner Bemühungen um eine Reform der Rentenversicherung eingeführt worden. Er sollte der steigenden Lebenserwartung – genauer: 50 Prozent dieses Effekts – Rechnung tragen. Nach ihrem Wahlsieg 1998 hat die rot-grüne Bundesregierung den Demografischen Faktor wieder abgeschafft. Dem Demografischen Faktor ähnlich ist der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene so genannte Nachhaltigkeitsfaktor. Mit dem RV- Nachhaltigkeitsgesetz der rot-grünen Regierungskoalitition kommt dieser Faktor nahezu unverändert ab 2005 zur Anwendung. Er bremst den zukünftigen Rentenanstieg wesentlich stärker als das CDU-Pendant, weil generell jede Veränderung des Beitragszahler-Rentner-Verhältnisses erfasst wird – also nicht nur die steigende Lebenserwartung, sondern auch die niedrige Geburtenrate und die Beschäftigungssituation. Die Veränderung fließt jedoch nur mit dem Faktor 0,25 in die Formel ein, nach der die gesetzlichen Renten jährlich dynamisiert werden. Dieser Faktor ergibt sich rechnerisch aus der Vorgabe des Gesetzgebers, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen darf. Vor demographisch bedingten Rentenkürzungen werden die Ruheständler allerdings geschützt, denn der Nachhaltigkeitsfaktor kommt überhaupt nur dann zur Anwendung, wenn die durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelte so stark steigen, dass eine Rentenerhöhung möglich ist.

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