36 Jahre Kontinuität und Wachstum
April 1962
Das erste Zeitarbeitbüro wird in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet.
April 1967
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, unter welchen Voraussetzungen der Weg für die geregelte und konzessionierte Zeitarbeitbranche freigemacht wird.
Januar 1969
Gründung des Unternehmensverbandes für Zeitarbeit e.V. (UZA), Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA).
Juni 1970
Abschluß des ersten Tarifvertrages für Angestellte zwischen dem UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).
Juli 1970
Das Bundessozialgericht legt die Kriterien fest, die die zulässige Arbeitnehmerüberlassung von der verbotenen Arbeitsvermittlung abgrenzen.
August 1972
Im Bundestag wird das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verabschiedet.
März 1976
UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zusammen zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA).
Januar 1982
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptg