Eine Chronik der Zeitarbeit

36 Jahre Kontinuität und Wachstum

 

April 1962

Das erste Zeitarbeitbüro wird in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet.
 

April 1967

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, unter welchen Voraussetzungen der Weg für die geregelte und konzessionierte Zeitarbeitbranche freigemacht wird.
 

Januar 1969

Gründung des Unternehmensverbandes für Zeitarbeit e.V. (UZA), Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA).
 

Juni 1970

Abschluß des ersten Tarifvertrages für Angestellte zwischen dem UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).
 

Juli 1970

Das Bundessozialgericht legt die Kriterien fest, die die zulässige Arbeitnehmerüberlassung von der verbotenen Arbeitsvermittlung abgrenzen.
 

August 1972

Im Bundestag wird das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verabschiedet.
 

März 1976

UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zusammen zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA).
 

Januar 1982

Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptg

Schreibe einen Kommentar