Hartz IV

Hartz IV oder das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde am 16. Dezember 2003 vom Deutschen Bundestag und am 9. Juli 2004 vom Bundesrat mit den Stimmen aller großen Parteien einschließlich der Opposition verabschiedet und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Hartz IV regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II (ALG II) auf dem Leistungsniveau der leicht veränderten bisherigen Sozialhilfe. Über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hinaus regelt Hartz IV, dass beide Leistungen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Davon abweichend erhalten knapp 70 Kommunen und Landkreise im Rahmen der kommunalen Option die Möglichkeit, Langzeitarbeitslose eigenverantwortlich zu betreuen. Ferner sieht Hartz IV eine intensivere Betreuung von Langzeitarbeitslosen vor, um diese künftig besser in neue Arbeitsverhältnisse vermitteln zu können. Ein Betreuer wird künftig statt mehrere hundert nur noch bis zu 70 Langzeitarbeitslose betreuen.

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