Bei den TV Leiharbeit zwischen BZA und DGB Tarifgemeinschaft gab es keine Annäherung.
Die Forderungen der DGB Tarifgemeinschaft nach einer Angleichung der Ostengelte auf Westnieau durch Senkung des Ostabschlages in einem ersten Schritt von 13 auf 10 Prozent sowie nach einer Entgelterhöhung um 8 Prozent in 2008 wurden vom BZA abgelehnt.
Erst wenn der gesetzliche Mindestlohn in der Leiharbeit bestehe, könne man über Entgelterhöhungen verhandeln, so die Arbeitgeber.
Auch die Angleichung der Entgelte in den neuen Bundesländern lehnt der BZA ab.
Im Gegenteil:
Eine Erhöhung des Ostabschlages auf 13,5 Prozent, und damit eine weitere Verschlechterung der Lebensbedingungen ihrer Mitarbeiter, wäre nach Ansicht der Arbeitgeber sinnvoll.
Die Verhandlung wurden aufgrund dieser inakzeptablen Haltung der Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft abgebrochen.
Die Einzel-Gewerkschaften werden in ihren Gremien über Massnahmen und Aktionen beraten, um den Verhandlungsdruck zu erhöhen.