Staatliche Konjunkturpolitik hat das Ziel, die wirtschaftlichen Aktivitäten in einer Volkswirtschaft zu stabilisieren und damit Schwankungen der Produktion, der Beschäftigung, der Einkommen, der Preise usw. im Konjunkturzyklus zu glätten. Konjunkturpolitik ist daher auch Stabilisierungspolitik. Als konkrete Ziele werden beispielsweise im deutschen Stabilitätsgesetz von 1967 Vollbeschäftigung, Preisniveaustabilität, Wirtschaftswachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht genannt (Magisches Viereck). Durch die direkten Eingriffe des Staates in den Wirtschaftprozess gilt die Konjunkturpolitik als ein Musterbeispiel für staatliche Prozesspolitik (im Gegensatz zur Ordnungspolitik). Zu den Politikbereichen der Konjunkturpolitik zählen im Allgemeinen die Fiskalpolitik, die Geldpolitik, die Einkommenspolitik und auch außenwirtschaftliche Politikbereiche (z.B. Währungspolitik). Seit langer Zeit wird in Wissenschaft und Politik über Ausgestaltung und Wirkung der Konjunkturpolitik diskutiert. Hier geht es zum einen um die Frage diskretionäre oder regelgebundene Konjunkturpolitik. Diskretionäre, also fallweise eingesetzte geld- und fiskalpolitische Maßnahmen sollen antizyklisch wirken: Schwankungen einzelner gesamtwirtschaftlicher Größen wie Konsum, Investitionen, Exporte, Importe sollen durch gegengerichtete staatliche Maßnahmen ausgeglichen werden. Die regelgebundene Politik setzt an den Kritikpunkten der diskretionären an: Probleme bei der Wirtschaftsanalyse, Prognoseunsicherheiten und Wirkungsverzögerungen bei der Geld- und Fiskalpolitik sprechen eher für eine Verstetigung vor allem der Geldpolitik. Zum anderen steht die Konjunkturpolitik im Spannungsfeld der Diskussion über angebotsorientierte (supply-side economics) oder nachfrageorientierte (demand management) Wirtschaftspolitik. Erstere will die Angebotsbedingungen der Wirtschaft verbessern, z. B. durch Steuererleichterungen, Deregulierung usw., um dadurch Produktion, Investitionen und Beschäftigung zu beleben. Bei der Nachfrage- bzw. Globalsteuerung geht es darum, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage durch den Einsatz konjunkturpolitischer Instrumente so zu steuern, dass Konjunkturschwankungen möglichst ausbleiben.