Neue SV-Entgeltverordnung soll Sachbezugsverordnung ersetzen

Zwei für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge bedeutende Verordnungen – die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltverordnung – sollen zum 1.1.2007 in einer Verordnung zusammengefasst werden.

Mit der Zusammenfassung in einer neuen Sozialversicherungsentgelt -Verordnung wird ein Projekt der Bundesregierung abgeschlossen.

Ziel war die Anzahl der Verordnungen in diesem Bereich zu minimieren.
Anfänglich wurden die Vorschriften zur Umsetzung des Beitrags- und Melderechts in der Sozialversicherung in neun Verordnungen geregelt.

Übrig sind bald nur noch drei:

Es handelt sich dabei um die Beitragsverfahrensverordnung, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung und die neue Sozialversicherungsentgeltverordnung.

Neue Sachbezugswerte 2007 / 2008

In der neuen Verordnung werden die Werte für Verpflegung
von 202,70 (2006) um 2,30 EUR auf 205 EUR für die Jahre 2007 und 2008 angehoben (Frühstück 45 EUR, Mittag und Abend: 80 EUR).
Neu ist, dass für ein erwachsenes Kind in der Familie der gleiche Verpflegungswert wie für den Lebenspartner angesetzt wird.

Eine umfangreichere Änderung gibt es bei den Werten für Unterkunft und Miete. Hier wird für das gesamte Bundesgebiet ein neuer Wert einheitlich festgelegt.
Der Wert für das gesamte Bundesgebiet wird um 1,50 EUR angehoben und auf 198 EUR für 2007/2008 festgelegt.
Um den Übergang für die neuen Bundesländer auf den neuen Einheitswert leichter zu machen, wird für das Jahr 2007 eine Absenkung des Unterkunftswerts von 3 % für die neuen Bundesländer festgelegt. Damit würden die Unterkunftswerte in den neuen Bundesländern gegenüber dem Jahr 2006 für das Jahr 2007 um 10,06 EUR im Monat und für das Jahr 2008 nochmals um 5,94 EUR ansteigen.

Die Werte für gemieteten Wohnraum werden um 5 Cent gegenüber den bisherigen Westwerten angehoben und einheitlich auf 3,45 EUR (bisher 3,40 EUR West) und für einfache Wohnungen 2,80 EUR (bisher 2,75 EUR West) pro Quadratmeter festgelegt.
Auch hier gilt für die neuen Bundesländer die Absenkung von 3 % im Jahr 2007.
Damit würden die Mietwerte in den neuen Bundesländern im Jahr 2007 von 3,15 EUR um 20 Cent auf 3,35 EUR (2,65 EUR um 7 Cent auf 2,72 EUR) sowie im Jahr 2008 nochmals um 10 Cent (bzw. 8 Cent) ansteigen.

Die sich aus diesen Erhöhungen ergebenden Mehrbelastungen der Arbeitgeber durch Sozialversicherungsbeiträge liegen, bezogen auf einen Monat, zwischen 2 und 4 EUR.

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