Unter Protektionismus versteht man staatliche Eingriffe in den Freihandel (Außenhandel) mit dem vorrangigen Ziel, heimische Produzenten vor der Konkurrenz durch ausländische Erzeuger zu schützen. Die Protektion kann struktur- und/oder beschäftigungspolitisch motiviert sein, wenn Branchen wie die Landwirtschaft oder der Bergbau geschützt werden, die nicht (mehr) international konkurrenzfähig sind. In Entwicklungsländern wird zuweilen das Erziehungszollargument angeführt, wenn es darum geht, junge Branchen heranwachsen zu lassen und sie bis zur Erlangung der Wettbewerbsfähigkeit abzuschotten. Protektionistische Maßnahmen können in der Theorie unter bestimmten Bedingungen auch dazu beitragen, auf Kosten anderer Länder Zukunftsbranchen zu fördern und für die eigene Wirtschaft Pioniervorteile zu sichern. Als Instrumente werden neben Zöllen auch mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und –verbote sowie Regulierungen, Subventionen und Steuern eingesetzt, die ausländische gegenüber inländischen Produzenten benachteiligen. Der Schutz einzelner Sektoren wird allerdings in der Regel dadurch erkauft, dass die Verbraucher höhere Preise zahlen müssen, weil billigere ausländische Güter diskriminiert werden und die Palette des Güterangebots eingeschränkt wird. Zudem werden die Effizienz steigernden Wirkungen der internationalen Arbeitsteilung nicht genutzt (Außenhandel). Bei strukturkonservierender Protektion werden Produktionsfaktoren in überkommenen Verwendungen gebunden, obwohl sie an anderer Stelle einen höheren Wohlstandsbeitrag leisten könnten. Hinzu kommt, dass geschützte Branchen in der Regel geringere Anreize haben, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und bessere Arbeitsorganisation zu verbessern. Schließlich droht bei einseitigen protektionistischen Maßnahmen eine Vergeltung und im Extremfall eine schädliche Protektionsspirale. Im 19. Jahrhundert liberalisierten viele Staaten ihre Handelspolitik mit Zollsenkungen. Die Phase zwischen den Weltkriegen war dann zunehmend von protektionistischen Tendenzen gekennzeichnet, was sich im Rückgang der Exportquote niederschlug. Doch zeigte sich, dass eine Abschottung der heimischen Wirtschaft in Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise das Problem noch verschärfte. Diese Erfahrung hat nach 1945 zu einer Weltwirtschaftspolitik geführt, die dem Prinzip des freien Handels und Kapitalverkehrs einen hohen Stellenwert einräumt und seine Funktion bei der Steigerung von Wachstum und Wohlstand betont (Außenhandel, Welthandelsorganisation, Internationalen Währungsfonds). Gegenwärtig steht die Globalisierung in der öffentlichen Kritik (Tobin-Steuer, weltweite Ungleichheit, Internationaler Währungsfond, Welthandelsorganisation) vor allem von Seiten vieler Nichtregierungsorganisationen. Angeblich schade die Globalisierung vor allem den Entwicklungsländern. Die empirischen Fakten und eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien sprechen jedoch eine andere Sprache (s. Grafik). Demnach sind diejenigen Entwicklungsländer in den neunziger Jahren besonders stark gewachsen, die sich seit Ende der siebziger Jahre stärker in die internationale Arbeitsteilung eingeklinkt haben. Am schwächsten war das Wirtschaftswachstum dagegen in Staaten, denen dies nicht gelungen ist, etwa weil sie noch hohe Handelsbarrieren haben. Globalisierung ist folglich nicht hinderlich oder schädlich, sondern Teil der Lösung des Entwicklungsproblems.