Ausschlaggebend für die Wahl der Rechtsform eines privaten Unternehmens sind Fragen der Haftung, Steuerbelastung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Finanzierung und der Leitungsbefugnisse. Die Einzelunternehmung (Einzelkaufmann) ist die am weitesten verbreitete Rechtsform, vor allem für kleine Unternehmen. Der Inhaber entscheidet allein, erhält den Gewinn des Unternehmens und haftet mit seinem gesamten Vermögen für dessen Schulden. Als Grundform der Personengesellschaften gilt die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR), ein Zusammenschluss von Personen zur Durchführung bestimmter, oft zeitlich begrenzter Aufgaben (z.B. Bauprojekt). In der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Zur Geschäftsführung sind grundsätzlich alle Gesellschafter berechtigt. Die Kommanditgesellschaft (KG) hat zwei Arten von Gesellschaftern: Mindestens einen (Komplementär), der mit seinem gesamten Vermögen haftet und wenigstens einen, dessen Haftung auf seine Kapitaleinlage begrenzt ist (Kommanditist).
Bei den Kapitalgesellschaften liegen Eigentum und Unternehmensführung meist in verschiedenen Händen. Die Haftung ist in der Regel auf die Kapitaleinlage beschränkt. Die Aktiengesellschaft (AG) ist die für Kapitalbeschaffung und -verwertung flexibelste Rechtsform. Die Zerlegung des Kapitals in Aktien ermöglicht die Beschaffung großer Beträge über den Kapitalmarkt. Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt die AG in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre überwachen den Vorstand. Mit der Vereinfachung des Aktienrechts Anfang 1995 hat der Gesetzgeber die Umwandlung mittelständischer Unternehmen in Kleine Aktiengesellschaften erleichtert. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform für vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen. Die Haftung ist auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Organe der GmbH sind Geschäftsführer, Gesellschaftsversammlung und bei größeren Gesellschaften der Aufsichtsrat. Bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG wollen die Gesellschafter die Vorteile der Haftungsbeschränkung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft verbinden. Sie ist die bedeutendste unter den möglichen Mischformen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Ziel der Genossenschaft ist die Selbsthilfe der Mitglieder durch gegenseitige wirtschaftliche Förderung. Die Genossenschaft ist eine juristische Person und im Genossenschaftsregister eingetragen.