Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist als Umlageverfahren organisiert. Das bedeutet, dass – abgesehen von einer geringen Schwankungsreserve – kein Kapital gebildet wird, sondern die Einnahmen der Rentenversicherung direkt als Rentenzahlungen an die Rentner weitergegeben werden. Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer und Auszubildenden der Versicherungspflicht, ausgenommen davon sind Beamte und die meisten Selbstständigen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie durch Steuermittel des Bundes finanziert. Neben der allgemein bekannten Altersrente gehören zum Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherung auch Rentenzahlungen bei Invalidität sowie Leistungen im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein ausreichendes Beitragsaufkommen, denn mit den Beiträgen werden die Rentenzahlungen an die jeweils ältere Generation finanziert (Generationenvertrag). Die demographische Entwicklung in Deutschland gefährdet diese Voraussetzung aber zunehmend, weil sich das Verhältnis von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern im Sinne des Generationenvertrages ungünstig entwickelt: Aktuell finanzieren rund 1.000 Beitragszahler die Altersbezüge von rund 420 Rentnern, am Ende des Jahrzehnts erhöht sich diese Zahl bereits auf knapp 470 und im Jahr 2050, so die Prognose, müssen 1.000 Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dann die Renten von 880 Pensionären finanzieren, also mehr als doppelt so viele wie heute. Ohne Reform würde es daher zwangsläufig zu einem Anstieg der Beitragssätze kommen. Diese wiederum würden über steigende Arbeitskosten den Arbeitsmarkt belasten. Zur Vermeidung einer derart ungünstigen Entwicklung ist eine Absenkung des Rentenniveaus in Verbindung mit dem Aufbau einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge unvermeidbar.

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