Riester-Rente

Im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung wurde im Jahre 2001 die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge, die so genannte Riester-Rente eingeführt, um mit dieser ersten staatlich geförderten privaten Altersvorsorge Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Arbeitnehmer, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes können seit dem 1. Januar 2002 stufenweise Teile ihres Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge aufwenden (2002: 1,0 Prozent; 2003 – 2005: 2,0 Prozent; 2006 – 2007: 3,0 Prozent und ab 2008 4,0 Prozent). Die Einzahlungen werden staatlich gefördert: * bei Alleinstehenden mit bis zu 154 Euro jährlich; * bei Verheirateten mit max. 308 Euro pro Jahr; * Kindergeldberechtigte erhalten zusätzlich pro Kind und Jahr 185 Euro (Förderbeträge jeweils auf Basis des maximalen Einzahlbetrags von 4,0 Prozent des Bruttoverdienstes). Als Voraussetzung für eine Marktzulassung von Riester-Rente-Produkten müssen diese von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) geprüft und zugelassen werden. Neben Rentenversicherungen werden Fonds- oder Banksparpläne angeboten.

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