Rürup-Kommission

Die Ende 2002 von der Bundesregierung ins Leben gerufene Rürup-Kommission hatte die Aufgabe, Reformvorschläge für die nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherung in Deutschland zu erarbeiten. 2003 wurden ihre Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt. Die sozialen Sicherungssysteme hierzulande müssen fundamentalen Veränderungen der Arbeitswelt und der Bevölkerungstruktur angepasst werden. Als zwei wesentliche Aspekte sind hier der steigende Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und die ausschließlich am Arbeitsverhältnis orientierte Finanzierung zu nennen. Hinzu kommt, dass die Leistungen aus Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung unabhängig von konjunkturellen Schwankungen gewährt werden. Ein Kernpunkt der Arbeit der Rürup-Kommission war es deshalb, Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu erarbeiten. Der Abschlussbericht sieht für die Rentenversicherung unter anderem die Einführung eines demographieabhängigen Nachhaltigkeitsfaktors und die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis 2035 vor. Für die Krankenversicherung werden zwei Modelle vorgestellt – Bürgerversicherung und Kopfpauschale (www.bmg.bund.de). Benannt ist die Kommission nach ihrem Vorsitzenden, dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup. Zu den Mitgliedern der Kommission zählten u.a. Günther Fleig, Personalvorstand der DaimlerChrysler AG, Ursula Engelen-Kefer, stellvertretende Vorsitzende des DGB und Roland Berger, Unternehmensberater und Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

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