Urabstimmung

Die Urabstimmung ist eine geheime Abstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern darüber, ob es zu einem Streik kommt oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Urabstimmung trifft ein in der Satzung jeder Gewerkschaft vorgesehenes Gremium, z.B. der Bundes- oder Landesvorstand. Eine Urabstimmung bzw. ein Streik kann erst nach Ablauf der Friedenspflicht und gescheiterten Tarifverhandlungen beschlossen und durchgeführt werden. Ein Schlichtungsverfahren ist hingegen keine Voraussetzung. Generelle Regelungen, wie viele Gewerkschaftsmitglieder an einer Urabstimmung teilnehmen müssen, gibt es nicht. Meist werden Urabstimmungen aber über mehrere Tage durchgeführt, um möglichst viele Gewerkschaftsmitglieder zu beteiligen. Bei der IG BAU müssen sich beispielsweise mindestens 75 Prozent der Teilnehmer einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen, ansonsten gilt der Streik als abgelehnt. Auch das Ende eines Streiks muss durch eine Urabstimmung beschlossen werden. Hier reicht es aber in aller Regel aus, wenn sich ein Viertel oder ein Drittel der Teilnehmer für das Ende der Arbeitsniederlegungen aussprechen.

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