Verbrauchsteuern werden auf bestimmte Waren erhoben, die im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland (ohne Büsingen und die Insel Helgoland) ver- bzw. gebraucht werden. Verbrauchsteuern sind – wie z.B. auch die Mehrwertsteuer – indirekte Steuern, die den Konsum und damit die Einkommensverwendung belasten. Mit einem Anteil von zwölf Prozent am gesamten Steueraufkommen zählen die Verbrauchsteuern zu den wichtigsten Einnahmequellen der öffentlichen Hand. Die Verbrauchsteuer soll grundsätzlich den Verbraucher treffen, in der Praxis wird sie aus pragmatischen Gründen aber beim Hersteller oder beim Handel erhoben. Beide haben die Möglichkeit, die entrichteten Steuern auf den Verbraucher umzulegen. Man unterscheidet vier Gruppen: * Verbrauchsteuern, die ausschließlich dem Bund zustehen (Mineralöl-, Tabak-, Strom-, Zwischenerzeugnis-, Kaffee-, Branntwein- und Schaumweinsteuer); * Verbrauchsteuern, die ausschließlich den Bundesländern zustehen (Biersteuer); * Verbrauchsteuern, die Bund und Ländern gemeinsam zustehen (Einfuhrumsatzsteuer); * Verbrauchsteuern, die Gemeinden bzw. kommunalen Verbänden zustehen (Vergnügungssteuer). Die gemessen am Aufkommen wichtigste Verbrauchsteuer ist die Mineralölsteuer. 2002 flossen dem Bund hieraus rund 42,2 Mrd. Euro zu. An zweiter Stelle lag die Tabaksteuer mit einem Aufkommen von 13,8 Mrd. Euro, gefolgt von der am 1. April 1999 eingeführten Stromsteuer mit einem Aufkommen von knapp fünf Mrd. Euro.