Die nachstehende Darstellung der Vermögensteuer bezieht sich auf die bis 1996 gängige Erhebungspraxis, anschließend wurde die Vermögensteuer abgeschafft. Im Zusammenhang mit einer Reform der Sozialsysteme wird die neuerliche Einführung einer Vermögensteuer wiederholt diskutiert. Die Vermögensteuer ist im Vermögensteuergesetz geregelt. Bemessungsgrundlage für ihre Erhebung ist das Gesamtvermögen des Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen) nach Abzug aller persönlichen Freibeträge. Die Vermögensteuer ist eine Landessteuer, d.h. sie steht dem Bundesland zu, in dem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. Sitz hat.