Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag eines Arbeitsentgelts, bis zu dem abhängig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Im Jahr 2005 liegt die Grenze bei 46.800 Euro pro Jahr oder 3.900 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, kann freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich alternativ privat absichern. Eine Versicherungspflicht besteht ähnlich wie bei den meisten selbständig ausgeübten Berufen nicht, d. h. man kann sich bei einer privaten Krankenversicherung absichern oder aus eigenem Einkommen Rücklagen für den Erkrankungsfall bilden. Angesichts des hohen Ausgabenrisikos wählen aber die von der Versicherungspflicht befreiten Personen überwiegend eine private Krankenversicherung. Im Jahr 2003 waren knapp 88 Prozent der Bevölkerung freiwilliges oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse, weitere knapp 10 Prozent waren privat krankenversichert. Neben den besonderen Sicherungsformen des Bundes waren lediglich 0,3 Prozent der Bevölkerung nicht versichert oder machten keine Angaben zu ihrer Absicherung für den Krankheitsfall.

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