Wirtschaftsförderung

Die Wirtschaftsförderung umfasst die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und zur Umsetzung wirtschaftspolitischer Ziele z.B. in der Forschungs- und Regionalpolitik. Sie zielt immer auf bestimmte Bereiche der Volkswirtschaft, was sie von anderen gesamtwirtschaftlich ausgerichteten Maßnahmen wie etwa der Konjunkturpolitik unterscheidet. Zur Begründung der selektiven Förderung bestimmter Wirtschaftsbereiche oder Unternehmen wird angeführt, dass der marktwirtschaftliche Prozess allein nicht das politisch erwünschte Resultat herbeiführe. So falle etwa die Innovationsleistung der Wirtschaft und die Zahl der Unternehmensgründungen ohne Förderung zu gering aus oder es entstünden starke regionale Unterschiede. Um das volkswirtschaftlich oder gesellschaftlich erwünschte Resultat zu erzielen, müsse daher korrigierend in den Markt eingegriffen werden (Marktversagen). Zu den wichtigsten Bereichen der Wirtschaftsförderung gehören: – Regionalförderung – Gründungs- und Mittelstandsförderung – Strukturpolitik – Forschungs- und Innovationsförderung – Agrarförderung – Wohnungsbauförderung – Umweltpolitik Träger der Wirtschaftsförderung sind in erster Linie die Bundesländer, die nach der Zahl der Fördermaßnahmen eindeutig an erster Stelle stehen. Dies gilt allerdings nicht, wenn man die Mittelvergabe betrachtet: Der Bund dominiert immer dort, wo große Summen vergeben werden. Die betrifft etwa die Förderung von Existenzgründungen über die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Mittelstandsförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); beide Bereiche zusammen umfassen ein Volumen von ca. 16 Milliarden Euro jährlich. Die bundeseigenen Institute DtA und KfW sind 2003 zur Mittelstandsbank verschmolzen worden. Eine immer größere Rolle in der Wirtschaftsförderung kommt der Europäischen Union zu. Die EU erhält zum einen dadurch Einfluss, dass sie die nationalen Förderprogramme genehmigen muss, damit es nicht zu einem Förderwettlauf unter den Mitgliedsländern kommt. In vielen Bereichen wie etwa der Regionalpolitik, der Forschungsförderung und vor allem der Agrarpolitik ist sie zum anderen selbst Träger der Fördermaßnahmen geworden. Im Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip und auch auf die Effizienz der Förderung ist diese Entwicklung durchaus kritisch zu sehen. Zu den Instrumenten der Wirtschaftsförderung zählen direkte Beihilfen beispielsweise für den Schiffbau, staatliche Auftragsvergaben etwa im Luft- und Raumfahrtbereich, Preisfestlegungen und -stützungen wie im Agrarbereich oder aber steuerliche Anreize wie z.B. bei der Errichtung von Windenergieanlagen. Zur Wirkungskontrolle wird die Wirtschaftsförderung insbesondere daraufhin untersucht, ob Maßnahmen bzw. Investitionen auch ohne die Beihilfen stattgefunden hätten oder erst durch diese ausgelöst wurden. Im ersten Fall wird von so genannten Mitnahmeeffekten ausgegangen, so dass die Förderung eigentlich überflüssig wäre. Oft lässt sich aber im nachhinein nur noch schwer feststellen, ob die Fördergelder mitgenommen wurden oder tatsächlich etwas bewirkt haben. Die Vergabe von Fördermitteln für wirtschaftspolitische Zwecke führt zur Ausweitung der Subventionen und wird dementsprechend kritisiert. Der Eingriff in den marktwirtschaftlichen Prozess verursacht Preisverzerrungen und Effizienzverluste durch Mitnahmeeffekte. Die Aufbringung der umfangreichen Mittel erfordert höhere Steuern oder neue Schulden. Gerade bei strukturpolitischen Maßnahmen wie etwa der Förderung des Steinkohlebergbaus oder den Schiffbaubeihilfen stellt sich bei langfristiger Betrachtung die Frage, ob die vergebenen Milliardensubventionen wirklich der verbesserten Strukturanpassung dienen, oder im Gegenteil überholte Strukturen zementieren.

Schreibe einen Kommentar