Wirtschaftsweise / Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Fünf Weise) ist ein Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Der Sachverständigenrat wurde durch Gesetz im Jahre 1963 eingerichtet, um in regelmäßigen Abständen die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland zu begutachten. Die Ergebnisse seiner Arbeit sollen für alle wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie für die Öffentlichkeit eine Erleichterung für deren Urteilsbildung sein. Der Sachverständigenrat ist in seinem Beratungsauftrag unabhängig. Der Rat hat die gesamtwirtschaftliche Lage und deren absehbare Entwicklung zu analysieren, er hat zu untersuchen, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können. Seinem gesetzlichen Auftrag zufolge verfasst und veröffentlicht der Rat jedes Jahr ein Jahresgutachten (Mitte November) und darüber hinaus Sondergutachten zu besonderen Problemlagen oder nach Auftrag durch die Bundesregierung. Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen werden. Die aktuellen Mitglieder des Sachverständigenrats sind Prof. Dr. Beatrice Weder di Mauro, Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Wolfgang Franz, Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Prof. Dr. Wolfgang Wiegard (Vorsitzender). .

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