Basel II

Seit mehreren Jahren heizt der Begriff Basel II die Diskussion über die Unternehmensfinanzierung an. Im Kern geht es bei Basel II um die Sicherung des Kreditgeschäfts vor Forderungsausfällen, die für Banken existenzbedrohend sein können. Die Banken schützen sich vor der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden, indem sie ihre vergebenen Kredite mit Eigenkapital absichern. Über die Höhe dieser Hinterlegungspflicht wird im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht entschieden, in dem die für den internationalen Zahlungsverkehr wichtigen Staaten und ihre Finanzinstitutionen (Notenbanken, Aufsichtsbehörden) vertreten sind. Nach dem Baseler Akkord von 1988 mussten Banken als Sicherheit für Unternehmens-Kredite grundsätzlich acht Prozent des Kreditvolumens als Eigenkapital halten. Unabhängig vom jeweiligen Geschäftsrisiko wurden damit alle kreditnehmenden Unternehmen gleich behandelt, was die Eigenkapitalsicherung betraf. 1999 wurde im Baseler Ausschuss eine Abkehr von dieser pauschalen Sicherung vorgeschlagen. Demnach sollen die Banken für Unternehmenskredite künftig eine an den jeweiligen Risiken orientierte Eigenkapitalquote anwenden. Für Kreditnehmer bester Bonität wäre dann nur noch wenig Eigenkapital notwendig, für Kunden zweifelhafter Zahlungsfähigkeit aber deutlich mehr als die bisherigen acht Prozent. Entsprechend benötigen die Kreditinstitute dann aber auch ein Instrument, um die Risiken anhand der Bonität des Unternehmens einschätzen zu können – ein sogenanntes Rating. Der Kern der neuen Eigenkapitalregeln wurde Anfang 2001 vom Baseler Ausschuss verabschiedet. Zur Risikomessung bei den Banken werden drei Methoden unterschieden: * Standardansatz: Hier stützt sich die Bank auf ein externes Rating ihrer Kreditnehmer durch eine anerkannte Agentur. Nach vorläufigen Berechnungen ändert sich für fast 70 Prozent der Mittelständler nichts. Ein Fünftel hat jedoch mit steigenden Zinsen zu rechnen, da die Eigenkapitalhinterlegung erhöht werden müsste. Daneben gibt es zwei Versionen des bankinternen Ratings, den * Basisansatz, bei dem die Bank die Risikogewichte für die Ausfallwahrscheinlichkeiten selbst bestimmt, aber alle weiteren Parameter des Kreditportfolios standardisiert vorgegeben werden, und den * fortgeschrittenen Ansatz, in dem weitere Informationen wie die Laufzeitenstruktur und die erwartete Höhe der Forderungsausfälle bei Insolvenz individuell berücksichtigt werden. Es hat ein heftiges Tauziehen um die Details und ihre Auswirkungen auf die Finanzierung kleinerer Firmen stattgefunden. Vor allem in Deutschland fürchtete man um die Kapitalversorgung des Mittelstands, der zu einem weit höheren Anteil als in anderen Ländern auf Bankkredite angewiesen ist. Die Sorgen um eine Benachteiligung des Mittelstands sind inzwischen ausgeräumt. Entscheidend ist, dass für Unternehmen mit bis zu 50 Millionen Euro Umsatz eine günstigere Risikobewertungsfunktion gilt, die zu geringeren Eigenkapitalanforderungen führt als bei Großunternehmen. Auch werden Sicherheiten nun stärker als ursprünglich geplant berücksichtigt. Ferner werden Kredite an kleine Unternehmen mit bis zu einer Million Euro dem Privatkundenbereich zugeordnet. Für dieses sogenannte Retail-Segment wird ein einheitliches Risikogewicht festgelegt. Die Eigenkapitalanforderung für Kredite an kleine Unternehmen beträgt damit im Standardansatz bonitätsunabhängig nur ca. sechs Prozent; bei internem Rating gelten vergleichbare Erleichterungen. Neben den Mindestanforderungen für Eigenkapital ruht Basel II auf zwei weiteren Säulen: einer besseren aufsichtsrechtlichen Überprüfung und der Förderung der Markttransparenz im Bankensektor. Schon jetzt lässt sich erkennen, dass die Banken ihr Verhalten an die neuen Regeln anpassen und genauer prüfen, bevor sie neue Kredite an Unternehmen vergeben. Zur Anwendung kommen meist bankinterne Ratingverfahren, also nicht der Standardansatz. Die Verabschiedung der Neuregelungen im Rahmen von Basel II ist für 2004 vorgesehen; in Kraft treten soll das Regelwerk dann voraussichtlich bis Anfang 2007 (frühere Planungen gingen von Ende 2006 aus).

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