Außenhandel

wichtigster Bestandteil der Außenwirtschaft, umfasst den Warenverkehr über die Staatsgrenzen. Das Ausmaß und die Art des Außenhandels ist von der Außenhandelspolitik des Staates abhängig. Im Merkantilismus, war man der Ansicht, dass die aktive Handelsbilanz (Außenhandelsbilanz) und Zahlungsbilanz Quelle des nationalen Reichtums wären; die Außenhandelspolitik war deshalb protektionistisch, d. h. die Einfuhr wurde gehemmt, die Ausfuhr gefördert. In der Mitte des 19. Jahrhunderts war in Europa der Freihandel weit gehend verwirklicht; doch schon in den 1870er Jahren ging man zum Schutzzoll über. Nach dem 1. Weltkrieg führte die zerrüttete Weltwirtschaftslage im Außenhandel zu einem Protektionismus, der durch Kontingentierungsvorschriften und Präferenzsysteme gekennzeichnet war. Nach 1945 versuchte man, die protektionistischen Maßnahmen abzubauen; zunächst durch die auf der Welthandelskonferenz in Havanna 1947/48 beschlossene Havanna-Charta (die aber nicht in Kraft trat), vor allem aber durch die Vereinbarungen des GATT (und seiner Nachfolgeorganisation WTO), das in Zollkonferenzen weit gehende Zollermäßigungen zu verwirklichen und damit eine Liberalisierung des Außenhandels herbeizuführen versuchte. Wegen der großen Bedeutung des Außenhandels für die Volkswirtschaft wird in den meisten Staaten eine Außenhandelsstatistik geführt. Diese unterscheidet den Generalhandel, der alle über die Grenzen gehenden Waren umfasst, und den meist in amtlichen Veröffentlichungen verwendeten Spezialhandel, der sich aus der Einfuhr für den Inlandverbrauch und der Ausfuhr inländischer Produkte zusammensetzt. Weiterhin wird zwischen Aktivhandel (Einfuhr von Rohstoffen, Ausfuhr von Fertigerzeugnissen) und Passivhandel (Ausfuhr von Rohstoffen und Einfuhr von Fertigfabrikaten) unterschieden. Der Anteil der Ausfuhr am Bruttoinlandsprodukt betrug 2002 in Deutschland rund 35%.

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