Bis Anfang der 1990er Jahre waren Zeitarbeitsfirmen das Sprungbrett für viele arbeitslose Menschen für einen Arbeitsvertrag mit der Firma, in welcher der Leiharbeiter eingesetzt war. Was damals in vielen Fällen ein ganz normaler Vorgang war, der viele Zeitarbeitsfirmen auch, um Kunden zu halten, einer „unkomplizierten“ Kündigung zustimmten, ist heute ein Märchen. Die damalige Normalität hat heute mit der Realität nicht mehr das Geringste zu tun. Nur noch wenige Unternehmer bieten Leasingkräften einen Vertrag in ihrer Firma an. Dieser Umstand hat nichts mit dem Vermögen oder Unvermögen des Leiharbeiters zu tun, sondern mit den Machenschaften einiger Zeitarbeitsfirmen. Diese sehen das Ausleihen ihrer Arbeitskräfte als Vermittlung an. Erfolgt eine Übernahme des Leiharbeiters in das Unternehmen, verlangen die Zeitarbeitsfirmen Vermittlerprovision, die sich bis auf drei Monatsgehälter ausdehnen kann. Im Gegensatz zu vergangen Zeiten, als es solche Vermittlerprovisionen nicht gab, ist heute die Übernahme von Leihkräften nicht mehr attraktiv.
Auch wenn nur wenige Leasingkräfte von den ausleihenden Unternehmen übernommen werden, bieten Zeitarbeitsfirmen viele Menschen Arbeit und regelmäßiges Einkommen. Zeitarbeitsfirmen beschäftigen mehr als 800.000 Menschen, haben aber dennoch mit ihrem Ruf zu kämpfen. Große Probleme mit der Arbeitnehmerüberlassung haben beispielsweise die Gewerkschaften. Grund dafür ist die meist schlechte Bezahlung der Arbeitnehmer im Gegensatz zu dem Einkommen, das die Stammbelegschaft des ausleihenden Unternehmens erhält.
Zeitarbeit
Zeitarbeiter dienen zwei Herren: Ihrem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsagentur und dem Unternehmen, an dem sie „ausgeliehen“ sind. Vertraglich sind sie an die Zeitarbeitsfirma gebunden. Auch für diese Arbeitnehmer ist das aktuell geltende Arbeitsrecht gültig. Bei der Zeitarbeitsagentur sind sie vertraglich Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber an andere Unternehmen ausgeliehen wird. Der Zeitarbeiter hat sich bei seiner Arbeit an die Anweisungen des Unternehmens zu halten, an das er ausgeliehen ist.
Hilfskräfte
Zeitarbeitsagenturen sind interessant für Wiedereinsteiger in den Beruf, ungelernte Hilfskräfte sowie Berufsanfänger und Studenten. Die Mehrzahl der Zeitarbeitsagenturen verfügt neben ungelernten Hilfskräften auch über Mitarbeiter mit Berufsausbildung sowie über hochqualifizierte Arbeitnehmer.
Mindestlohn
Nach der Einführung des Mindestlohns muss sich jede Zeitarbeitsfirma an diese Regeln halten. Dennoch verdienen Zeitarbeiter gut ein Viertel weniger als die Stammbelegschaft des Zielunternehmens. An dieser Tatsache ändert auch der Mindestlohn nichts. Diese ungleiche Bezahlung resultiert daraus, dass Unternehmer auch für gleiche Arbeit vom im Betrieb vorhandenen Lohnniveau abweichen können, wenn es für den Leiharbeiter ein gültiger Tarifvertrag gibt, der seine Arbeitsbedingungen regelt. Zwei Drittel der Zeitarbeitsfirmen verfügen über einen Tarifvertrag, der sich allerdings nicht immer zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt. Tarifverträge, welche der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und der Bundesverband Zeitarbeit mit dem DGB abgeschlossen hat, sind weniger dramatisch.