Unter erfolgsabhängiger Entlohnung wird die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer an den Unternehmenseinkommen verstanden. Dabei sind zwei Grundtypen voneinander zu unterscheiden, die auch miteinander kombiniert werden können: * Gewinnbeteiligung: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Einkommens wird regelmäßig in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg gezahlt. Die Arbeitnehmer verzichten also auf eine ausschließlich fixe Entlohnung und werden dafür im Gegenzug an den Gewinnen (oder Umsätzen) des Unternehmens beteiligt. Abgesehen von der spezifischen Form einer Gewinnbeteiligung in Form von Kapitalanteilen sind die Arbeitnehmer nicht notwendigerweise auch Anteilseigner des Unternehmens. * Kapitalbeteiligung: Bei diesen Beteiligungsmodellen werden bestimmte Lohnanteile nicht in bar ausgezahlt, sondern vermögenswirksam angelegt. Dies kann entweder direkt in Eigen- oder Fremdkapital des eigenen Unternehmens geschehen (betriebliche Beteiligung) oder indirekt über Fonds oder sonstige Kapitalanlagen (externe Beteiligung). Kapitalbeteiligungen sind allerdings nur dann eine erfolgsabhängige Entlohnungsform, wenn sie regelmäßig gewährt werden. Die Befürworter einer erfolgsabhängigen Entlohnung versprechen sich davon eine höhere Produktivität, mehr Lohnflexibilität und eine größere Beschäftigungsstabilität. Trotz dieser potenziellen Vorteile sind Erfolgsbeteiligungen in Deutschland allerdings vergleichsweise wenig verbreitet (Grafik). Während in Frankreich fast 60 Prozent und in Großbritannien mehr als 50 Prozent aller Firmen ihre Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen, sind es in Deutschland gerade einmal 16 Prozent.