Europäische Institutionen

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben eine Reihe von wichtigen Institutionen geschaffen, um die Union und ihre Gemeinschaften (Europäische Integration) zu regieren und zu verwalten: * Der RAT: Er besteht aus dem EUROPÄISCHEN RAT und dem RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Im Europäischen Rat kommen mindestens zweimal jährlich die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der Kommission zusammen. Sie werden von den Außenministern der Mitgliedstaaten unterstützt. Der Europäische Rat gibt – wie es im EU-Vertrag heißt – der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fest. Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) besteht in der Regel aus den für den jeweiligen Beratungsgegenstand zuständigen Fachministern der Mitgliedstaaten. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Ministerrat der Gesetzgeber der EU. Er beschließt Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen). * Das EUROPÄISCHE PARLAMENT wird seit 1979 direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten im Fünf-Jahres-Rhythmus gewählt. Je nach Beratungsgegenstand hat das Parlament ein Anhörungs-, Mitsprache- oder Mitentscheidungsrecht. * Die EUROPÄISCHE KOMMISSION wird als Motor der Gemeinschaft bezeichnet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Entscheidungsprozesse auszulösen, dem Ministerrat und dem Parlament Rechtsakte vorzuschlagen, Durchführungsbestimmungen zu erlassen und die Durchführung von Entscheidungen zu überwachen. * Der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF wacht über die Europäischen Verträge und die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten. * Die EUROPÄISCHE ZENTRALBANK ist seit dem Beginn der Europäischen Währungsunion für die Geldpolitik verantwortlich. * Der WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS und der AUSSCHUSS DER REGIONEN haben Beratungsaufgaben.

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