Fachkräfte abwerben – natürlich erlaubt

Fachkräfte sind Mangelware. Was liegt da näher, als Mitarbeiter der Konkurrenz abzuwerben?

Wer gezielt und planmäßig einen vertraglich gebundenen Mitarbeiter von der Konkurrenz abwirbt, kann das straffrei tun.

Solche Aktivitäten verstoßen nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Anders sehe die Sache jedoch aus, wenn der Mitarbeiter weniger für den eigenen Bedarf abgeworben wird, sondern vor allem die Schädigung des Konkurrenten im Vordergrund steht.

Das würde nach Auffassung der Richter eindeutig einen Verstoß gegen das UWG darstellen, gegen den sich die Konkurrenz wehren kann. (Akteneichen 1 U 97/06)

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