AGG: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

In Deutschland hat erstmals ein Betriebsrat mit einer Klage auf gleiche Bezahlung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen Erfolg erzielt.

Es war das erste Mal seit Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in Deutschland, dass ein Betriebsrat ein solches Verfahren anstrengte. Denn bislang konnten nur Einzelpersonen klagen.

Im vorliegenden Fall wurden Lagerarbeiter der Süderelbe Logistik GmbH in Hamburg bislang je nach Geschlecht nach unterschiedlichen Tarifvertägen vergütet.
Dabei erhielten Frauen bis zu 300 € monatlich weniger als die Männer, welche die gleiche gewerbliche Arbeit ausführten.
Gegen diese Lohndiskriminierung war der Betriebsrat vor Gericht gezogen.

Der vereinbarte Teilvergleich vor dem Arbeitsgericht Hamburg bewirkte, dass künftig neun Frauen, die im Lagerbereich des Unternehmens arbeiten, genau wie ihre männlichen Kollegen auch nach dem gewerblichen Lohntarifvertrag bezahlt werden müssen.

Bemerkung der info-zeitarbeit Redaktion:

Als Folge kann man sich nun vorstellen, dass ein Betriebsrat eine ähnliche Klage wegen der Ungleichbezahlung von Zeitarbeitern und Stammpersonal anstrengen wird.

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