Kommen allgemeinverbindliche Mindestlöhne in den Elektrohandwerken?

IG Metall und ZVEH haben sich über Mindestlöhne geeinigt und wollen diese allgemeinverbindlich erklären lassen.

Beide Tarifparteien haben am 24.01.2007 neue Mindestlöhne für den Zeitraum von 2007 bis 2010 vereinbart.

Demnach sollen in den Alten Bundesländern

  • ab dem 01.03.2007 9,20 €
  • ab dem 01.01.2008 9,40 €
  • ab dem 01.01.2009 9,55 €
  • ab dem 01.01.2010 9,60 €
    gezahlt werden.

Für die Neuen Bundesländer einschließlich Berlin sieht die Vereinbarung Stundenlöhne von

  • 7,70 € ab dem 01.03.2007
  • 7,90 € ab dem 01.01.2008
  • 8,05 € ab dem 01.01.2009
  • 8,20 € ab dem 01.01.2010
    vor.

Der ZVEH hat mit Ablauf der Erklärungsfrist Anfang Februar 2007 auch im Namen der IG Metall beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.

Ob der Tarifausschuss des BMAS dem Antrag zustimmen wird, ist zurzeit nicht absehbar.

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