Lohnnebenkosten / Personalzusatzkosten

Zu den Personalzusatzkosten zählen alle Aufwendungen der Arbeitgeber für die Mitarbeiter, sofern diese Aufwendungen nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Deshalb werden die Personalzusatzkosten auch der zweite Lohn genannt. Die Zusatzkosten sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, so zum Beispiel die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, die Kosten für bezahlte Feiertage, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Beiträge zur Unfallversicherung. Bezahlter Urlaub, Sonderzahlungen, Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Verdienstsicherung älterer Mitarbeiter sind dagegen tariflich vereinbarte Leistungen. Freiwillige betriebliche Leistungen, wie die Pensionszusagen an die Beschäftigten, sind in der Regel abhängig von der wirtschaftlichen Leistungskraft des Unternehmens und der persönlichen Situation des Mitarbeiters. Das Pendant zu den Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe Entgelt für geleistete Arbeit, also das so genannte Direktentgelt oder auch der erste Lohn. Bezieht man die Personalzusatzkosten auf das Direktentgelt, erhält man die Personalzusatzkostenquote. Sie betrug im Jahr 2001 in der westdeutschen Industrie 81,2 Prozent. Mit anderen Worten: Auf jeden Euro, den ein Arbeitnehmer an Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit erhielt, mussten die Unternehmen noch einmal gut 81 Cent für soziale Extras drauflegen.

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