Manipulierte Arbeitszeit

Wer zu viel Arbeitszeit abrechnet, muss mit fristloser Kündigung rechnen.

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist nach Aufassung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az 14 Sa 385/06) gegeben, wenn ein Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben einträgt und unberechtigt Überstunden geltend macht.

In dem behandelten Fall hatte der Mitarbeiter eines SHK-Betriebes seinen Arbeitgeber selbst auf seine Trickserei aufgemerksam gemacht:
Er hatte Arbeitszeiten von 7 bis 17 Uhr auf dem Wochenzettel angegeben und gleichzeitig versucht, Parkhausquittungen abzurechnen, aus denen hervorging, dass er häufig später angefangen und früher aufgehört haben musste.
Der Mitarbeiter hielt dem entgegen, er habe die Pausen durchgearbeitet oder das Auto zunächst andernorts abgestellt.

Das LAG entschied gegen den Arbeitnehmer.

Werden Arbeitsstunden jedoch von einem Vorarbeiter einer Entleihfirma abgezeichnet, hilft ein späterer Einspruch gegen die angeblich zu viel geleistete Arbeitszeit nicht.

Schreibe einen Kommentar