Mehrwertsteuer

Die in der Bundesrepublik seit 1968 erhobene Mehrwertsteuer ist eine spezielle Form der Umsatzsteuer, mit der die Verkaufsumsätze auf allen Stufen der Produktion belastet werden. Die Mehrwertsteuer beträgt aktuell 16 Prozent, für Waren wie Lebensmittel, Bücher und Agrarprodukte gilt ein ermäßigter Satz von sieben Prozent. Kernstück der Mehrwertsteuer ist der so genannte Vorsteuerabzug: Zur Ermittlung seiner Umsatzsteuerschuld muss der Unternehmer zunächst auf seine steuerpflichtigen Umsätze den entsprechenden Steuersatz anwenden und von diesem Betrag die in seinen Lieferantenrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Endverbraucher, also zum Beispiel Kunden eines Supermarktes, sind dagegen nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Sie tragen damit fast die gesamte (Mehrwert-) Steuerlast. Die Mehrwertsteuer zählt zu den indirekten Steuern, die den Konsum, also die Einkommensverwendung belasten. Mit einem erwarteten Aufkommen von etwa 143,3 Mrd. Euro im Jahre 2002 (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) ist die Mehrwertsteuer nach der Lohnsteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle des Staates. Das Aufkommen aus der Mehrwertsteuer fließt derzeit zu 50,25 Prozent an den Bund und zu 49,75 Prozent an die Bundesländer.

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