Oft werden mit dem Begriff Mittelstand in Deutschland wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte verknüpft, die über eine reine Größenabgrenzung nach Umsatz oder Beschäftigtenzahl hinausgehen. Dies unterscheidet den Mittelstand von den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und stellte eine deutsche Besonderheit dar. Die Abgrenzung des Mittelstands zum übrigen Unternehmensbestand der Wirtschaft ist nicht eindeutig festgelegt. In Deutschland ist die Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) am gebräuchlichsten. Danach beruht die Zugehörigkeit zum Mittelstand auf 3 Kriterien: * Beschäftigung bis unter 500 Beschäftigte. Dies ist gleichzeitig die in Deutschland verwendete Obergrenze für KMU. Doch zusätzlich zur Beschäftigung gibt es für die Zugehörigkeit zum Mittelstand noch zwei weitere Kriterien: * Umsatzgrenze 50 Mio. Euro. Wegen der sehr unterschiedlichen Fertigungstiefe und Wertschöpfung wurden vom IfM bislang branchenabhängig divergierende Umsatzklassen verwendet. Die niedrigere Umsatzgrenze von 12,8 Mio. Euro für Einzelhandel, Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung sowie Unternehmensdienste wurde aber 2002 aufgegeben. * Unabhängigkeit von Großunternehmen bzw. keine Konzernzugehörigkeit. Die EU hat ebenfalls eine Definition für kleine und mittlere Unternehmen vorgelegt; hier liegt die Grenze zu Großunternehmen jedoch nur bei 250 Beschäftigten. In den strittigen Bereich von 250 bis 499 Beschäftigten fallen in Deutschland ca. 2.500 Unternehmen mit 800.000 Beschäftigten. Als Umsatzgrenze hat die EU-Kommission 1996 40 Mio. Euro genannt. In international vergleichenden Untersuchungen erfolgt aber oft eine Begrenzung auf ein Merkmal, meist die Größe nach der Beschäftigtenzahl. Gelegentlich wird in Deutschland auch auf die Rechtsform des Unternehmens abgestellt, wenn es um die Zugehörigkeit zum Mittelstand geht. So fühlen sich manche Unternehmer von Betrieben mit weit mehr als 500 Beschäftigten, die diese als traditionelle eigenständige Personengesellschaften bzw. Familienunternehmen führen, dem Mittelstand angehörig, obwohl sie die formalen Kriterien der Mitarbeiterzahl und des Umsatzes nicht erfüllen. Die Zahl der Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in Deutschland beträgt ungefähr 5.800 bei insgesamt ca. 3,33 Mio. Unternehmen. Wenn man jene Unternehmen hinzuzählt, die durch Konzernverbund, Eigentümerstruktur oder einen Umsatz über 50 Mio. Euro aus der Mittelstandsdefinition herausfallen, kommt man auf ca. 13.000 nicht-mittelständische Unternehmen. Der Anteil des Mittelstands beträgt damit unter Einschluss von Kleinstunternehmen und Selbständigen 99,6 Prozent. Mit mehr als vier Fünfteln der Auszubildenden und einem fast ebenso hohen Anteil an den Beschäftigten bildet der Mittelstand den Kern der deutschen Wirtschaft. Bei Umsatz und Investitionen erreicht der Mittelstand allerdings nicht einmal die Hälfte der gesamtwirtschaftlichen Leistung; hier zeigt sich die geringere Produktivität und arbeitsintensivere Fertigung der KMU. Ein klares Defizit weist der Mittelstand im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) auf. Die Gewinnsituation des Mittelstands ist unbefriedigend. Die Nettoumsatzrendite der kleinen Unternehmen (Umsatz bis 50 Mio. Euro) liegt im Durchschnitt bei nur 1,6 Prozent gegenüber 2 Prozent bei den größeren Unternehmen. Kleinere Unternehmen haben eine schwächere Eigenkapitalbasis als größere und sind in stärkerem Maße auf Fremdkapital angewiesen. Die Eigenkapitalquote steigt mit der Größe von ca. 12 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz unter 7 Mio. Euro bis auf über 30 Prozent bei mehr als 50 Mio. Euro Umsatz.