Neues BA-Merkblatt Zeitarbeit

Diese Meldung wurde übernommen vom Newsletter des iGZ:

Die Bundesagentur für Arbeit hat das bisherige Merkblatt für Zeitarbeitsbeschäftigte neu in überarbeiteter Form (vgl. Anlage: Stand Juni 2007) herausgegeben.

Bei der bisherigen Version des Merkblattes hatten wir insbesondere die bisherigen Hinweise zum „Aufwendungsersatz“ als ungenau bzw. missverständlich kritisiert und um Korrekturen bei der Neuauflage gebeten.

Die damalige Formulierung im BA-Merkblatt war so, dass man glauben konnte, dass die Regelung zum Aufwendungsersatz unabdingbar sei, was zu erheblichen Irritationen bei vielen Zeitarbeitsunternehmen führte.

Deshalb:

  • iGZ-Schreiben an BA am 25.Juli 2006, diese Formulierung abzuändern.
  • Ablehnendes Schreiben der BA vom 8.August 2006.
  • Nunmehr Reaktion im Sinne der iGZ-Intervention.

Warum also nicht gleich so!

Dieses Merkblatt ist bekanntlich allen Zeitarbeitnehmern mit dem Arbeitsvertrag gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG auszuhändigen.

Bei Mitarbeitern ohne deutsche Staatsangehörigkeit muss es auf Verlangen in der jeweiligen Muttersprache übergeben werden.

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