GMTN erreicht neuen Kollektivvertag ab 1. Jänner 2009.
Die Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) hat in den Nachtstunden des 4. Dezember 2008 Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 65.000 ArbeiterInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche erreicht.
Der Abschluss
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,8 Prozent
- Neuer Mindestlohn: 1.277,26 Euro
- Erhöhung des Taggeldsatzes von über 5 Stunden um 5,4 Prozent
- Verbesserungen des Rahmenrechtes
Gültigkeitstermin: 1. Jänner 2009
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
Zukünftig haben auch die Arbeiter/Innen der Zeitarbeitsbranche Anspruch auf Jubiläumsgelder.
Weiterbildungspaket für Zeitarbeiter/Innen
Ein wichtiger Schwerpunkt des Kollektivvertrages ist ein umfassendes Weiterbildungspaket.
Die Arbeitgeber/Innen haben sich verpflichtet, für die Weiterbildung der von ihnen überlassenen Arbeiter/Innen zu sorgen.
Verpflichtung zur Förderung der Weiterbildung
Arbeitgeber/Innen sind verpflichtet, für die Weiterbildung der ihnen zum Zwecke der Überlassung eingestellten Arbeitnehmer/Innen zu sorgen und den laut Kollektivvertrag vereinbarten Mindestbetrag aufzuwenden.
Dabei ist besonders auf die Förderung weiblicher sowie älterer Beschäftigter zu achten.
Ziel & Inhalt der Weiterbildungsmaßnahmen
Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne dieser Regelung des Kollektivvertrages müssen geeignet sein, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Arbeitnehmer/Innen, insbesondere im Hinblick auf die Kontinuität ihrer Beschäftigung und erwünschte Höherqualifizierung, zu führen.
Was sind keine Weiterbildungsmaßnahmen
Keinesfalls als Weiterbildungsmaßnahme im Sinne dieser Regelung des Kollektivvertrages gelten Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen für einen konkreten Arbeitsplatz.