Österreich:  Zeitarbeitsbranche: plus 3,8 Prozent ab 01.01.2009

GMTN erreicht neuen Kollektivvertag ab 1. Jänner 2009.

Die Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) hat in den Nachtstunden des 4. Dezember 2008 Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen für die knapp 65.000 ArbeiterInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche erreicht.

Der Abschluss

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,8 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: 1.277,26 Euro
  • Erhöhung des Taggeldsatzes von über 5 Stunden um 5,4 Prozent 
  • Verbesserungen des Rahmenrechtes 

Gültigkeitstermin: 1. Jänner 2009

Rahmenrechtliche Verbesserungen:

Zukünftig haben auch die Arbeiter/Innen der Zeitarbeitsbranche Anspruch auf Jubiläumsgelder.

Weiterbildungspaket für Zeitarbeiter/Innen

Ein wichtiger Schwerpunkt des Kollektivvertrages ist ein umfassendes Weiterbildungspaket.
Die Arbeitgeber/Innen haben sich verpflichtet, für die Weiterbildung der von ihnen überlassenen Arbeiter/Innen zu sorgen.

Verpflichtung zur Förderung der Weiterbildung

Arbeitgeber/Innen sind verpflichtet, für die Weiterbildung der ihnen zum Zwecke der Überlassung eingestellten Arbeitnehmer/Innen zu sorgen und den laut Kollektivvertrag vereinbarten Mindestbetrag aufzuwenden.
Dabei ist besonders auf die Förderung weiblicher sowie älterer Beschäftigter zu achten.

Ziel & Inhalt der Weiterbildungsmaßnahmen

Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne dieser Regelung des Kollektivvertrages müssen geeignet sein, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Arbeitnehmer/Innen, insbesondere im Hinblick auf die Kontinuität ihrer Beschäftigung und erwünschte Höherqualifizierung, zu führen.

Was sind keine Weiterbildungsmaßnahmen

Keinesfalls als Weiterbildungsmaßnahme im Sinne dieser Regelung des Kollektivvertrages gelten Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen für einen konkreten Arbeitsplatz.

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