Sozialprodukt

die in Währungseinheiten ausgedrückten wirtschaftlichen Leistungen einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum, die nicht in derselben Periode wieder in den Produktionsprozess eingehen; in Deutschland seit 1999 nach europäischen Standard berechnet. Das Sozialprodukt wird in der Regel auf dem Weg über das Inlandsprodukt, d. h. den Gesamtwert der im Inland erbrachten wirtschaftlichen Leistungen, berechnet. Zur Entstehung des Inlandsprodukts tragen alle Unternehmen, der Staat, die Organisationen ohne Erwerbscharakter und die privaten Haushalte bei. Bei der Ermittlung des Beitrags der einzelnen Wirtschaftsbereiche geht man im allgemeinen vom Bruttoproduktionswert aus, d. h. vom Wert der Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an andere Wirtschaftseinheiten. Zieht man vom Bruttoproduktionswert die Vorleistungen (d. h. die von anderen Wirtschaftseinheiten bezogenen und für Produktionszwecke verbrauchten Güter und Dienste) ab, so erhält man den Beitrag des jeweiligen Wirtschaftsbereichs zur Bruttowertschöpfung. Ähnlich werden die Beiträge des Staats und der Organisationen ohne Erwerbscharakter zum Bruttoinlandsprodukt berechnet. Als Beitrag der privaten Haushalte gelten nur die Leistungen der im Haushalt gegen Entgelt beschäftigten Arbeitskräfte. Nach Abzug einer unterstellten Bankgebühr ergibt sich die bereinigte Bruttowertschöpfung. Addiert man dazu Gütersteuern und zieht die gezahlten Gütersubventionen ab, erhält man das Bruttoinlandsprodukt. Das Bruttonationaleinkommen schließlich (früher Bruttosozialprodukt) errechnet sich dann unter Berücksichtigung des Saldos der Primäreinkommen mit der übrigen Welt; dazu werden vom Bruttoinlandsprodukt die Primäreinkommen abgezogen, die an die übrige Welt geflossen sind, und die Einkommen hinzugefügt, die inländische Wirtschaftseinheiten von der übrigen Welt bezogen haben.

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