Sozialquote

Die Sozialquote ist die Summe aller Ausgaben eines Staates für soziale Belange in einem Kalenderjahr. Sie wird in Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts (BIP) dargestellt. Anhand der Sozialquote lässt sich feststellen, welches Gewicht soziale Leistungen im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Leistung eines Staates haben. Grundlage für die Berechnung der Sozialquote in Deutschland – wie auch in allen anderen EU-Staaten – ist das vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) entwickelte Schema der Sozialschutzstatistik. Demnach werden folgende Sozialleistungen erfasst: Krankheit/Gesundheitsvorsorge (hierzu zählt z.B. auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), Invalidität, Alter, Hinterbliebenenversorgung, Familien/Kinder (z.B. Kindergeld), Arbeitsförderung/Lohnersatzleistungen, Wohngeld, Jugend- und Sozialhilfe. Hier ein Überblick über die Entwicklung der Sozialausgaben in Deutschland: Jahr Sozialquote (in Prozent des BIP) 1960 21,1 (Deutschland West) 1970 25,1 (Deutschland West) 1980 30,6 (Deutschland West) 1990 27,6 (Deutschland West) (Bis 1990 nur Deutschland West.) 1991 28,4 2000 31,8 2001 32,0 2002 32,5 Quelle: Sozialbudget 2002, BMGS

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