Die Sozialversicherung ist ein im Sozialgesetzbuch geregeltes, auf Versicherungspflicht beruhendes Vorsorgesystem für große Teile der Bevölkerung. Ziel ist es, bestimmte existenzielle Risiken wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu verhüten. Bei Eintritt solcher Risiken ist es Aufgabe der Sozialversicherungsträger, den Versicherten entstehende Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen ganz oder teilweise auszugleichen. Die Sozialversicherung ist ein wichtiges Instrument staatlicher Sozialpolitik und geht zurück auf das Jahr 1881, als Kaiser Wilhelm I. auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck mit der Kaiserlichen Botschaft den Grundstein legte. 1883 wurde auf dieser Basis das Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter verabschiedet, ein Jahr später folgte das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung (Rentenversicherung). Die deutsche Sozialversicherung wurde zum Vorbild für ähnliche Systeme auf der ganzen Welt. In Deutschland steht die Sozialversicherung derzeit auf den fünf Säulen Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung (seit 1995).